Katharina Fegebank
  • Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharine Fegebank. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Neue Räume für Ausländeramt: „Herzstück der Willkommensbehörde“

Eine „echte Willkommensbehörde“: So hat Hamburgs zweite Bürgermeisterin, Katharina Fegebank (Grüne), am Donnerstag die neuen Räumlichkeiten für die Abteilung für Ausländerangelegenheiten im Bezirksamt Nord bezeichnet. Es sei eine helle Willkommensatmosphäre in dem Gebäude im Airport Center geschaffen worden. 

In den Umbau der 1800-Quadratmeter-Fläche habe die Stadt 100.000 Euro investiert, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Nach Angaben des Leiters der Dienststelle, Kevin Nowak, verwalten die 35 Mitarbeiter 41.000 Fallakten. Wöchentlich bewältigen sie rund 450 Kundentermine. Es sei die drittgrößte der acht Hamburger Ausländerabteilungen. Die neuen Räumlichkeiten wurden bereits Mitte März in Betrieb genommen.

„Willkommensbehörde“: Ausländeramt hat neue Räume

„Diese Willkommensbehörde zu leben, das ist uns persönlich ganz, ganz wichtig“, sagte Nowak. „Das fängt damit an, dass wir in unserer Philosophie sagen, wir sind Experten im Aufenthaltsrecht (…), während Kundinnen und Kunden Experten für ihre ganz eigene, persönliche Lebenslage sind.“

Nur wenige Personen sind in der Empfangshalle des neuen Abteilungs-Sitzes. Die Ausländerabteilung im Bezirksamt Hamburg-Nord hat seit kurzem einen neuen Sitz in der Nähe des Flughafens im Stadtteil Fuhlsbüttel. Jonas Walzberg/dpa
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde im Bezirksamt Hamburg-Nord hat seit März einen neuen Sitz in der Nähe des Flughafens im Stadtteil Fuhlsbüttel.

Zuständig ist das Amt für Ausländer mit einem gesicherten Aufenthaltsrecht, die im Bezirk Hamburg-Nord leben. Dazu zählen Geflüchtete nur dann, wenn sie als Asylberechtigte anerkannt sind. Die meisten Menschen, die zur Beratung herkommen, stammen nach Angaben von Nowak aus Afghanistan, Syrien und der Türkei. Bei den Terminen geht es etwa um Aufenthaltstitel oder ausländerrechtliche Bescheinigungen.

Nur für Menschen mit gesichertem Aufenthaltsrecht zuständig

Nicht so willkommen seien Spontanbesucher. Die Kunden sollten möglichst vorab online oder telefonisch einen Termin vereinbaren, sagt Nowak. Es gibt aber auch einen Serviceschalter für dringende Fälle. Vier Mitarbeiter im sogenannten Level 3 bearbeiten die Fälle der Menschen, die das Land verlassen müssen. Bevor sie gehen müssen, bekommen die Betroffenen Gelegenheit zu einer Anhörung. Bleibt es bei der Ablehnung, müssen sie Deutschland innerhalb von sieben bis 30 Tagen verlassen, wie Nowak erklärt.

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Offiziell heißt die Dienststelle Abteilung für Ausländerangelegenheiten. Es gebe keine formale Umbenennung in Willkommensbehörde, sagte Fegebank. Sie fügte hinzu: „Man kann natürlich auch durch Sprache und durch Haltung prägen, und das versuchen wir jetzt hier.“ (mp/dpa)

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