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  • Geburtstagsfeiern im kleinen Rahmen sind in Hamburg wieder erlaubt (Symbolbild).
  • Foto: Imago

Neue Corona-Verordnung: Jetzt sind in Hamburg auch wieder Feiern erlaubt

So „locker“ war Hamburg lange nicht mehr! Der Senat hat am Dienstag eine neue Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen. Unter Vorsichtsmaßnahmen macht unsere Stadt damit einen großen Schritt in Richtung Normalität.

Denn endlich darf in Hamburg wieder gefeiert werden. Im privaten Rahmen könnten künftig wieder bis zu 25 Personen zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten, sagte Gesundheitsstaatsrätin Melanie Schlotzhauer (SPD) im Rahmen der Landespressekonferenz.

„Das ist so die Größenordnung, die wir für eine normale Feier ausgemacht haben“, sagt sie. Treffen in der Öffentlichkeit seien auf zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten begrenzt – bislang galt eine Beschränkung auf zwei Haushalte.

Hamburg: Neue Corona-Regeln für größere Veranstaltungen

„Größere Feiern sind nur außerhalb der privaten Wohnung möglich“, sagt Jan Pörksen (SPD), Chef der Senatskanzlei, im Hinblick auf Hochzeiten. Dafür gelten die neuen Event-Regelungen. Unter Auflagen dürfen ab Mittwoch nämlich wieder Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern im Freien und 650 Teilnehmern in geschlossenen Räumen stattfinden – sofern entsprechende Schutzkonzepte etwa für das Rein- und Rauskommen, feste Sitzplätze und die Möglichkeit der Kontaktverfolgung vorhanden sind.

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Ohne feste Platzvergabe sind im Freien maximal 200 und in Räumen 100 Personen zulässig. Wird Alkohol ausgeschenkt, muss die Teilnehmerzahl jeweils halbiert werden. Laut Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) könnten die neuen Lockerungen nur vorgenommen werden, weil die Zahl der Neuinfektionen in Hamburg in den vergangenen Wochen – trotz bereits beschlossener Lockerungen – auf niedrigem Niveau geblieben war.

Corona-Regeln: Hamburgs Clubs bleiben geschlossen

Dadurch könne man nun einen weiteren Schritt machen. „An oberster Stelle steht aber weiterhin, dass wir Abstand einhalten, in bestimmten Bereichen Masken tragen und Kontaktbeschränkungen formulieren“, so Tschentscher. Es gebe nun nur noch wenige Punkte, die man explizit ansprechen und verbieten müsse. Das gilt zum Beispiel für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern.

Auch Musikclubs, Diskotheken, Bordelle, Saunas und andere Betriebe, in denen es zu besonderer körperlicher Nähe komme, müssen weiterhin geschlossen bleiben.

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