Neue Corona-Regeln in Hamburg: Schnelltest positiv? Das müssen Sie jetzt tun
Die Inzidenz steigt – und mit ihr die Zahl Covid-Patienten in den Krankenhäusern: Die Corona-Sommerwelle rauscht durch Hamburg. Und neue Regeln gibt es jetzt auch noch. Die MOPO fasst zusammen, was Sie bei einem positiven Testergebnis tun müssen.
Die Inzidenz steigt – und mit ihr die Zahl Covid-Patienten in den Krankenhäusern: Die Corona-Sommerwelle rauscht durch Hamburg. Und neue Regeln gibt es jetzt auch noch. Die MOPO fasst zusammen, was Sie bei einem positiven Testergebnis tun müssen.
Selbsttest positiv – was nun? Fällt der Selbsttest positiv aus, muss das Ergebnis durch eine von der Stadt anerkannte Teststelle bestätigt werden, teilt die zuständige Sozialbehörde mit. Dafür reicht jetzt ein Antigen-Schnelltest, das PCR-Verfahren ist nicht mehr Pflicht. Laut der neuen Testverordnung sind Antigentests allerdings nicht mehr für alle kostenlos. Wer einen positiven Selbsttest hat, hat laut Sozialbehörde nun aber Anrecht auf einen kostenlosen PCR-Test – man muss den Test in diesem Fall also nicht selbst bezahlen. Um die Kostenübernahme in den Testzentren zu erwirken, reicht es meist, sein Anliegen mündlich und plausibel darzustellen
Logischerweise muss der Betroffene dafür die Isolation, zu der er nun verpflichtet ist, unterbrechen – aber nur, wenn er keine Symptome hat. Wer Erkältungsanzeichen bemerkt, sollte schnell den Hausarzt kontaktieren.
Neue Corona-Regeln in Hamburg
Quarantäne: Die Isolationszeit für Infizierte wurde auf fünf Tage verkürzt (beginnend mit dem Tag der Testung). Kontaktpersonen von Infizierten müssen gar nicht mehr in Quarantäne, sollten Kontakte aber möglichst vermeiden. Für Mitarbeiter im Gesundheitsbereich und anderen Berufen mit Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen gelten Sonderregelungen. Wer nach fünf Tagen noch Symptome hat, sollte den Hausarzt kontaktieren oder unter eterminservice.de einen Termin buchen.
Krankmeldung: Eine offizielle Isolationsbescheinigung gibt es nach einem positiven Testergebnis nicht mehr. Um sich beim Arbeitgeber krankzumelden, reicht das Testzertifikat einer anerkannten Teststelle.
Hamburg: Isolationspflicht für Kontaktpersonen fällt weg
Genesenennachweis: Den bekommen Infizierte nicht mehr von den Gesundheitsämtern, sondern in Apotheken nach Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses.
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Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten mindestens zehn Minuten lang in einem Raum zusammen war, gilt als Kontaktperson. Er muss zwar nicht mehr in Quarantäne, sollte Kontakte aber möglichst vermeiden und sich fünf Tage lang täglich selbst testen oder testen lassen. (mp)