• Auch Grill- und Garten-Feiern sind in Hamburg wieder erlaubt – sofern die Corona-Regeln eingehalten werden.
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Neue Corona-Regeln: Das ist jetzt in Hamburg wieder erlaubt – und das nicht

Das Virus ist noch nicht besiegt, aber der Lockdown ab heute für viele Hamburger erträglicher. Der Senat hat am Dienstag eine neue Corona-Verordnung beschlossen – mit ihr geht unsere Stadt einen gewaltigen Schritt in Richtung Normalität. Die MOPO beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie viele Personen dürfen sich jetzt wieder treffen? In der Öffentlichkeit sind es weiterhin zehn – allerdings aus beliebig vielen Haushalten. Bislang galt eine Beschränkung auf zwei Haushalte.

Ist damit Grillen wieder erlaubt? Ja! Auch hier gilt eine Personenbegrenzung von zehn Personen.

Wie viele dürfen sich zu Hause treffen? Im privaten Rahmen können ab sofort wieder bis zu 25 Personen zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten. Damit werden auch Familienfeiern oder Kindergeburtstage wieder möglich.

Gibt es Auflagen für private Feiern zu Hause? Nein. Der Senat appelliert lediglich, dass die Hamburger sich an Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln halten sollen – Hygienekonzepte müssen für die heimische Feier aber nicht erstellt werden.

Was ist, wenn ich mit mehr als 25 Personen feiern möchte? „Größere Feiern sind nur außerhalb der privaten Wohnung möglich“, sagt Jan Pörksen (SPD), Chef der Senatskanzlei im Hinblick auf Hochzeiten. Dafür gelten die neuen Event-Regelungen.

Was gilt für größere Veranstaltungen in Hamburg? Die dürfen unter Auflagen wieder stattfinden. Sofern es feste Sitzplätze und entsprechende Schutzkonzepte für das Rein- und Rauskommen gibt, können unter freiem Himmel wieder Events mit 1000 Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 650 begrenzt.

Was passiert, wenn es keine Stühle gibt? Ohne feste Platzvergabe sind im Freien maximal 200 und in Räumen 100 Personen zulässig.

Gelten die Teilnehmerzahlen immer? Nein, nur dann, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Fließt Alkohol, muss die Teilnehmerzahl jeweils halbiert werden.

Sind damit wieder Partys in den Clubs erlaubt? Nein! Musikclubs, Diskotheken, Bordelle, Saunas und andere Betriebe, in denen es zu besonderer körperlicher Nähe komme, müssten auch weiterhin geschlossen bleiben. Auch Volksfeste bleiben verboten,  sämtliche Schwimmbäder dürften aber öffnen.

Welche Institutionen dürfen auch wieder öffnen? Konzerthäuser, Theater und Musicals. Auch Hochschulen können Vorlesungen und Seminare im Präsenzbetrieb anbieten.

Sind jetzt auch wieder Konzerte im Stadtpark möglich? „Wir erörtern aktuell Konzepte mit den Behörden und unseren Dienstleistern, wie ein eventueller Spielbetrieb im August unter den aktuellen Auflagen und Kapazitätsbeschränkungen  aussehen könnte“, sagt Frehn Hawel von der Karsten Jahnke Konzertdirektion, die die Konzerte im Stadtpark veranstaltet.

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Ob dies finanziell darstellbar und letztendlich auch genehmigungsfähig sei, könne man aktuell noch nicht absehen. „Sollte es aber unter realistischen Parametern möglich sein, den Spielbetrieb wieder aufzunehmen, werden wir dies auf jeden Fall tun.“

Werden Hamburgs Autokinos jetzt bestuhlt? Denkbar, aber nicht entschieden. „Wir haben ein konkretes Konzept entwickelt, wie das Cruise Inn über den 11. Juli hinaus mit einer Bestuhlung bespielt werden könnte“, sagt Frehn Hawel vom Veranstalter Karsten Jahnke Konzertdirektion. Dieses Konzept liege aktuell bei der Kulturbehörde. Aktuell könne man Tickets für 620 Autos mit je fünf Insassen verkaufen – sprich: 3100 Tickets. „Bei einer Bestuhlung können wir entsprechend der heutigen Allgemeinverfügung maximal 1000 Tickets verkaufen“, erklärt Hawel weiter.

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„Wir können uns Mischformen vorstellen“, sagt Thomas Weis, Geschäftsführer der Bergmann-Gruppe, die in Hamburg das Autokino am Heiligengeistfeld betreibt. Denkbar wäre, dass das Kino auch für Fahrräder und Motorräder geöffnet werde, das müsse allerdings noch geprüft werden.

Werden Flohmärkte wieder erlaubt? Ja! Auch Messen sind zulässig, sofern das Abstandsgebot, die Hygienevorschriften und die Maskenpflicht beachtet werden.

Profitiert der Tourismus von den Regeln? Ja! Bei Stadtrundfahrten und touristischen Schiffstouren ist wie bei Reisebussen die volle Sitzplatzbelegung wieder erlaubt.

Darf jeder Tourist nach Hamburg kommen? Nein.  Für Touristen aus den deutschen Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh gilt ein Beherbergungsverbot. Ausnahmen gelten für Personen mit negativem Corona-Test, der aber nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Welche neue Regeln gelten für  Hamburgs Urlaubsrückkehrer? Rückkehrer aus der Türkei und anderen offiziellen Risikoländern müssten sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben – außer sie können einen negativen Corona-Test vorweisen.

Dürfen wieder mehr Besucher in Hamburgs Pflegeheime? Ja! Im Innenbereich dürfen  zwei Personen gleichzeitig ihre Angehörigen für zwei Stunden besuchen. Im Außenbereich gibt es weder eine Personen- noch eine Zeitbegrenzung.

Gibt’s im Sportbereich Lockerungen? Ja. Ab sofort ist auch der Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand wieder erlaubt – für Gruppen von bis zu zehn  Personen. „Das ist eine gute Nachricht insbesondere für den Mannschaftssport“, so Sportsenator Andy Grote (SPD).

Welche Regeln haben Bestand? Weil man bei der Pandemie noch nicht am sicheren Ufer sei, so Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), müsse man Regeln wie  Gesichtsmasken an gewissen Orten, Abstandsgebote und Kontaktminimierung „hochhalten“.

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