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Sperrstunde (Symbolbild)
  • Ab kommendem Samstag entfällt in Hamburg unter anderem die Sperrstunde ab 23 Uhr in der Gastronomie.
  • Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner

Neue Corona-Regeln: Das gilt ab Samstag in Hamburg

Die 2G-Regel im Einzelhandel fiel in Hamburg schon vergangene Woche, ab diesem Samstag folgen dann weitere Lockerungen der Eindämmungsverordnung. Die Stadt folgt dabei dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Mittwoch.

So können in Hamburg Geimpfte und Genesene ab dem 19. Februar wieder in unbegrenzter Zahl privat zusammenkommen. Außerdem fallen laut der am Freitag geänderten Corona-Eindämmungsverordnung des Senats das Alkoholverkaufsverbot und die Sperrstunde in der Gastronomie weg, wie die Sozialbehörde mitteilte.

Neue Corona-Regeln in Hamburg ab Samstag

Bislang mussten Lokale um 23 Uhr schließen, Alkohol durfte in Hamburg schon nach 22 Uhr nicht mehr verkauft werden. „Es bleibt aber dabei, dass keine offenen Getränke zum Mitnehmen verkauft werden dürfen“, stellte die Behörde klar.

Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts.


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Wie schon im Einzelhandel, wird den Angaben zufolge auch in Museen, Gedenkstätten, Archiven, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks das 2G-Zugangsmodell ab Samstag durch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher über 14 Jahre ersetzt. Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit, bei über Sechsjährigen reicht eine medizinische Maske.

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Zudem entfallen alle Beschränkungen auf öffentlichen Spielplätzen. Diese durften bisher von unter Siebenjährigen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten genutzt werden. Auch das Abstandsgebot für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren fällt weg. Auch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, also etwa in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, wird das Schutzkonzept angepasst. So müssen hier etwa die Besuchspersonen und deren Besuchszeiten nicht mehr dokumentiert werden.

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Mit der neuen Verordnung setzt der Senat den ersten von drei am vergangenen Mittwoch von Bund und Ländern beschlossenen Öffnungsschritten um. Am 4. März soll der zweite Schritt unter anderem mit der Öffnung von Musikclubs und Diskotheken folgen, wenn die Lage in den Krankenhäusern weiter stabil ist. Am 20. März könnten dann laut Beschluss alle wesentlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden. (dpa/mp)

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