Neue Corona-Regeln: Das ändert sich ab heute in Hamburg
Trotz wieder steigender Infektionszahlen müssen sich die Hamburgerinnen und Hamburger auch mit Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung ab dem 1. Oktober nicht auf neue Corona-Einschränkungen einstellen. Hinsichtlich der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gibt es aber eine Änderung.
Die geltenden Regeln bleiben nach Behördenangaben weitestgehend unverändert. „Wir gehen jetzt auf Monate zu, in denen Corona-Infektionen natürlich weiter eine Rolle spielen – aber wir haben Anlass zu der Vermutung, dass sie nicht mehr unseren gesamten Alltag dominieren“, sagte Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD).
Hamburg: Corona-Verordnung soll bis April gelten
Zwar seien infizierte Patienten durch die zusätzlichen Schutzmaßnahmen weiterhin eine besondere Herausforderung für die Versorgung im Krankenhaus. „Aber das Gesundheitswesen steht deswegen nicht vor der Überlastung.“ Mit Stand Montag wurden in Hamburger Krankenhäusern 185 Infizierte behandelt, davon 18 auf Intensivstationen.
Die neue Verordnung – die erste auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes – wurde am Freitag veröffentlicht und gilt ab Samstag (1. Oktober) zunächst bis zum 29. Oktober. Es sei aber vorgesehen, die Regelungen bis zum 7. April kommenden Jahres zu verlängern, „so dass auf dieser Grundlage Klarheit für die kommenden Monate besteht – immer vorausgesetzt, das Infektionsgeschehen macht keine weiteren Eingriffe nötig“, sagte Behördensprecher Martin Helfrich.
Medizinische Maske statt FFP2-Maske im HVV – aber nicht in Fernzügen
Hinsichtlich der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gibt es eine kleine Änderung: Weil in den angrenzenden Bundesländern im Verkehrsverbund bereits heute eine medizinische Maske ausreichend ist, wird zur Vereinheitlichung künftig auch für HVV-Fahrgäste ab 6 Jahren das Tragen einer medizinische Maske vorgeschrieben statt wie bislang eine FFP2-Maske.
Im Fernverkehr der Bahn – also im ICE und IC – gilt dieser Standard dagegen weiter. Kinder ab sechs Jahren müssen einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen.
Eine FFP2-Maske ist auch bei Besuchen von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen Pflicht. Wer ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim betreten will, braucht zudem einen negativen Corona-Test. Infizierte müssen sich weiterhin für fünf Tage in Isolation begeben.
Die Gesundheitsbehörde wies aber daraufhin, dass die FFP2-Maske in vielen Situationen immer noch der bessere Schutz sei, zu dem man aus eigener Entscheidung natürlich weiterhin greifen dürfe. Im Fernverkehr der Bahn – also im ICE und IC – gilt hingegen für alle ab 14 Jahren die FFP2-Pflicht weiter. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren können eine medizinische Maske tragen.
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Eine FFP2-Maske ist auch bei Besuchen von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen Pflicht. Wer ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim betreten will, braucht zudem einen negativen Corona-Test.
Fünftägige Pflicht zur Isolation bleibt bestehen
Auch die Absonderungspflicht für Infizierte bleibt bestehen. Nach einem positiven Test müssen sie sich also weiterhin für fünf Tage selbst isolieren. Selbsttests müssen dabei noch durch einen offiziellen Test – Antigen- oder PCR-Test – bestätigt werden, wobei die Kosten für die Durchführung eines PCR-Tests an einer Teststelle nach einem positiven Selbsttest durch den Bund übernommen werden. Für Patienten in Krankenhäusern und Bewohner von Wohneinrichtungen entfällt die Absonderungspflicht weiterhin erst, wenn sie seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr aufweisen und sie einen negativen Testnachweis vorlegen.
Von weitergehenden Regelungen, die das IfSG des Bundes zwar erlaubt, sehe man in Hamburg wegen der aktuellen Lage ab. In der Behörde war von Schneeketten die Rede, die notfalls parat lägen. „Jetzt ist es Zeit für Schal und Mütze, aber noch nicht für Schneeketten“, sagte Leonhard. (dpa/mp)