x
x
x
  • Seit 2009 ist Johannes Caspar der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.
  • Foto: picture alliance/dpa/Daniel Reinhardt

Nach zwölf Jahren: Hamburgs oberster Datenschützer hört auf – und warnt

Vor zwölf Jahren wurde er ins Amt gewählt, jetzt muss Hamburgs oberster Datenschützer seinen Platz räumen. Zum Abschied warnt er vor der „Manipulierbarkeit gesellschaftspolitischer Debatten“.

Es ist in der Hamburgischen Verfassung verankert: Das Amt des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist auf maximal zwölf Jahre begrenzt. Ende Juni scheidet der 1962 in Salzgitter geborene Johannes Caspar damit aus.

Datenschutz in Hamburg: Johannes Caspar hört auf

Im Gespräch mit der „Welt“ blickt der promovierte und habilitierte Jurist zurück: „Wir haben in den zwölf Jahren erreicht, dass der Datenschutz von Hamburg ausgehend europa- und weltweit Standards gesetzt hat.“ 

Erst Mitte Mai erreichte Caspar eine Anordnung, in der Facebook untersagt wird, Daten von Whatsapp für eigene Zwecke zu nutzen. Die Ankündigung der Änderung seiner Datenschutz-Bestimmungen, die einen stärkeren Datenaustausch mit der Konzern-Mutter Facebook vorsehen, sorgte für Unruhe bei den Usern.

Datenschutz in Hamburg: Anordnung gegen Facebook

Caspar warnt, dass die neuen Regeln die Tür für einen stärkeren Datenaustausch mit anderen Facebook-Unternehmen öffneten. Allerdings konnte er mit der Anordnung nur befristet eingreifen, weil für Facebook die irische Datenschutzbehörde zuständig ist.

Das könnte Sie auch interessieren: Hamburger Experte warnt vor Impfpass-Foto

Beunruhigend bewertet er gegenüber der „Welt“ ebenfalls die „Manipulierbarkeit gesellschaftspolitischer Debatten“, die durch Datenmacht zu einem bedenklichen Risiko für die Willensbildungsprozesse in der Gesellschaft und Demokratie würden.

Hamburg: Stelle des obersten Datenschützer wird neu besetzt

Derzeit ist die Stelle von Johannes Caspar öffentlich ausgeschrieben. „Am Amt Interessierte“ können sich bis zum 15. Juni bei den vorschlagsberechtigten Fraktionen in der Bürgerschaft bewerben. Am 18. August wählt das Parlament dann einen neuen Datenschutz-Beauftragten. (aba)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp