Nach Posse um Straßensperrung in Ottensen: Jetzt hat ein Gericht entschieden
Geht es nun mit Vollgas in die autoarme Zukunft Ottensens? Auf jeden Fall hat das Hamburger Verwaltungsgericht zwei Eilanträge gegen die Teil-Sperrung der Großen Brunnenstraße abgelehnt. Aber was bedeutet das für den Verkehr im Stadtteil?
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Geht es nun mit Vollgas in die autoarme Zukunft Ottensens? Auf jeden Fall hat das Hamburger Verwaltungsgericht zwei Eilanträge gegen die Teil-Sperrung der Großen Brunnenstraße abgelehnt. Was bedeutet das für den Verkehr im Stadtteil?
Weniger Parkplätze, mehr Lebensqualität, Spielflächen für Kinder, Blumenkübel, Parkbänke: So idyllisch soll Ottensen durch das Verkehrsprojekt „freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier“ werden. Das Quartier rund um die Ottenser Hauptstraße sowie die Bahrenfelder Straße soll auf Sicht autoarm werden. Die Straßen werden umgebaut und bekommen Aufenthaltszonen.
Eine dieser Zonen entstand bereits im Oktober an der Großen Brunnenstraße – aber nur für kurze Zeit: Kaum hatten die Verkehrsplaner Poller und Verkehrsschilder für die Teil-Sperrung der Straße aufstellen lassen, musste alles schon wieder verschwinden. Ein Anwohner und ein Gewerbetreibender hatten gegen die Maßnahme Einspruch eingelegt – und Recht bekommen. Ihre Kritikpunkte: Anlieferung für Gewerbe werde schwieriger werden, Anwohner könnten nicht mehr parken, zu viel Lärm durch Außengastronomie und spielende Kinder.
Verkehrsberuhigung in Hamburg-Ottensen rechtmäßig
Der Bezirk habe die Umwidmung nicht ausreichend begründet, urteilte das Verwaltungsgericht seinerzeit. Und hob die Sperrung „temporär“ wieder auf. Der Bezirk baute die Poller wieder ab, verhüllte die Schilder mit Plastiksäcken. Der Durchfahrtsverkehr aus Richtung Eulenstraße oder Keplerstraße war wieder möglich. Eine herbe Schlappe für das Projekt.
Doch nun hat das Bezirksamt nachgebessert und die Richter überzeugt: Sie lehnten die Eilanträge gegen die Verkehrsberuhigung ab. Der Umbau ist damit rechtmäßig.
Projekt „freiRaum Ottensen“ kann weitergehen
„Eine angemessene Nutzung der Straße umfasst nicht, dass die Anlieferung von Waren unmittelbar bis zum Betrieb ermöglicht werden muss, auch wenn dies bisher der Fall war“, so das Gericht in seiner Begründung. Auch mit dem Argument der Lärmbelästigung konnten die Antragsteller nicht punkten: Nach Auffassung des Gerichts wird es durch den Wegfall des Autoverkehrs deutlich leiser im Quartier, dagegen fällt der Geräuschpegel der redenden Gäste auf den Außenterrassen nicht ins Gewicht.
„Die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestärkt uns in unserem Handeln“, freut sich die grüne Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg. „Nachdem wir unsere Hausaufgaben gemacht haben, ist unser Vorhaben nicht nur formal korrekt – die Umgestaltung des öffentlichen Raumes ist auch in der Sache richtig. Ich freue mich, dass wir nun Klarheit haben und motiviert weitermachen können.“
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Das Bezirksamt will die entfernten Poller demnächst wieder aufbauen und die verhüllten Verkehrsschilder auspacken. Im Laufe des Februars sollen Sitzbänke und ein Spielgerät aufgestellt werden.