x
x
x
Ein Containerschiff von Cosco läuft in den Hamburger Hafen ein.
  • Ein Containerschiff von Cosco läuft in den Hamburger Hafen ein.
  • Foto: IMAGO / Nikita

Nach umstrittenem China-Deal: Terminal-Chef verlässt Unternehmen

Der Geschäftsführer des wegen der geplanten chinesischen Beteiligung bundesweit bekannt gewordenen Hamburger Containerterminals Tollerort verlässt das Unternehmen.

Ein Sprecher des Hafenlogistikers HHLA sagte am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur, sein Weggang Ende Oktober habe absolut nichts mit dem geplanten Einstieg des chinesischen Cosco-Konzerns zu tun. Dies sei vielmehr bereits vor längerer Zeit im beiderseitigen Einvernehmen entschieden worden.

Der Geschäftsführer habe „den Wunsch geäußert, eine neue berufliche Aufgabe außerhalb der HHLA annehmen zu wollen“, sagte eine Sprecherin der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) dem NDR und WDR, die zuvor darüber berichtet hatten. Der 57-Jährige ist nach HHLA-Angaben bereits seit vielen Jahren im Unternehmen und seit 2019 Geschäftsführer des Containerterminals Tollerort. Man sei ihm „sehr dankbar“ für das, was er in verschiedenen Funktionen in der HHLA geleistet habe, hieß es.

China-Beteiligung am Hamburger Hafen: Bundeskabinett geht auf Kompromiss ein

Das Bundeskabinett hatte sich vergangene Woche im Streit um den Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco auf einen Kompromiss verständigt. Demnach wurde eine sogenannte Teiluntersagung beschlossen, wodurch die Chinesen nur einen Anteil unterhalb von 25 Prozent an dem Containerterminal Tollerort erwerben dürfen. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts werde untersagt. Cosco wollte ursprünglich einen Anteil von 35 Prozent erwerben.

Zudem seien Sonderrechte untersagt worden. Damit werde eine strategische Beteiligung am Terminal verhindert und der Erwerb auf eine reine Finanzbeteiligung reduziert. Grund für die Teiluntersagung sei, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit vorliege. Die Schwelle von 25 Prozent könne auch künftig nicht ohne neues Investitionsprüfverfahren überschritten werden. Cosco werde zudem unter anderem untersagt, sich vertraglich Vetorechte bei strategischen Geschäfts- oder Personalentscheidungen einräumen zu lassen. (dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp