• Die Angeklagte Iris S.
  • Foto: Quandt

Nach Attacke auf Muslimin: Warum die angeklagte Frau nicht bestraft wird

Neustadt –

Sie soll eine Frau mit Gesichtsschleier geschubst, bespuckt und als „Islamistenschlampe“ beleidigt haben. Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung stand Iris S. (51) deshalb am Mittwoch vor dem Amtsgericht am Sievekingplatz. 

Schon Anfang Februar war es zum Prozess gegen die Frau ohne festen Wohnsitz gekommen, das Verfahren wurde dann jedoch ausgesetzt und nun noch einmal neu gestartet. 

Prozess: Freispruch nach Attacke auf Muslimin

Iris S. soll eine Niqab tragende Frau (24) auf dem Glockengießerwall (Altstadt) am 21. November unvermittelt angegriffen und versucht haben, ihr den Schleier vom Kopf zu ziehen. Auch ein einschreitender Polizist wurde bespuckt. „Die Geschichte ist frei erfunden“, hatte Iris S. beim ersten Verhandlungstag im Februar gesagt und ergänzt: „Mein Verteidiger ist nicht auf meiner Seite.“  Die Richterin wollte einen Gutachter bestellen, um die Schuldfähigkeit der Angeklagten prüfen zu lassen.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hat bei der Angeklagten nun eine schizoaffektive Psychose diagnostiziert, die ihre Schuldfähigkeit erheblich einschränkt. Der Prozess endet deshalb mit einem Freispruch. (paul)

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