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  • Vor dieser Hamburger Synagoge ereignete sich Anfang Oktober die Attacke auf einen jüdischen Studenten. 
  • Foto: picture alliance/dpa

Nach Anschlag in Wien: Was ist eigentlich mit dem Synagogen-Angreifer in Hamburg?

Am Montagabend erschütterte eine Terror-Attacke die österreichische Hauptstadt Wien. Mehrere Täter, offenbar islamistisch motiviert, gaben an sechs Standorten in der Stadt Schüsse ab und töteten nach aktuellen Angaben mindestens vier Menschen. Eine Tat, die an einen Vorfall in Hamburg vor einem Monat erinnert. Anfang Oktober sorgte in der Hansestadt eine offenkundig antisemitische Gewalttat vor einer Hamburger Synagoge bundesweit für Entsetzen. Der 29-jährige mutmaßliche Täter wurde noch vor Ort festgenommen. An seiner Schuldfähigkeit gibt es jedoch nach wie vor Zweifel.

Einen Monat nach dem mutmaßlich antisemitischen Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Synagoge Hohe Weide in Hamburg gibt es nach wie vor Zweifel an der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Täters. „Ein vorläufiges Gutachten liegt inzwischen vor, zum Inhalt kann ich hier keine Angaben machen“, sagte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft, Nana Frombach, der Deutschen Presse-Agentur. „Ich kann allerdings mitteilen, dass die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten nach wie vor andauert.“

Attacke auf Juden in Hamburg: Täter in psychiatrischer Klinik untergebracht

Der 29-Jährige mit kasachischen Wurzeln war nach der Tat am 4. Oktober auf richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Nach Polizeiangaben hatte er bereits bei seiner Festnahme einen „extrem verwirrten“ Eindruck gemacht. Zum Tatvorwurf habe er sich bislang nicht geäußert, sagte Frombach. Die Generalstaatsanwaltschaft wolle noch vor Jahresfrist über eine Anklage entscheiden. „Wir hoffen, die Ermittlungen noch in diesem Jahr abschließen zu können.“

Täter in Hamburg: Dauerhafte Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung denkbar

Neben einer Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung komme aufgrund des geistigen Zustandes des Beschuldigten auch eine sogenannte Antragsschrift im Sicherungsverfahren infrage. Voraussetzung dafür seien neben einem hinreichenden Tatverdacht auch die Annahme der Schuldunfähigkeit und dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Über eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung würde dann eine Strafkammer am Landgericht entscheiden.

Attacke auf jüdischen Studenten: Mit Klappspaten schwer am Kopf verletzt

Der 29-Jährige soll das drei Jahre jüngere Opfer am 4. Oktober mit einem Klappspaten angegriffen und schwer am Kopf verletzt haben. Der Student, der zum Laubhüttenfest in die Synagoge wollte, trug eine Kippa und war als Jude klar erkennbar.

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In der Hosentasche des Beschuldigten, der eine Bundeswehruniform trug, war ein Zettel mit einem handgemalten Hakenkreuz gefunden worden. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen und Empörung gesorgt.

Nach der Attacke auf den jüdischen Studenten in Hamburg hält ein mutmaßlich islamistisch motivierter Terroranschlag in Wien die Stadt und die Welt aktuell in Atem. Am Montagabend schossen in der österreichischen Hauptstadt mehrere Täter mit Langwaffen um sich und töteten dabei nach aktuellem Stand vier Menschen. Mindestens 15 weitere wurden verletzt. (maw/dpa)

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