Nach legendärem Schlagabtausch vor Gericht: Kommt Gzuz ohne Knast davon?
Kristoffer Jonas Klauß (33), besser bekannt als Straßenbande-187-Mitglied Gzuz, steht wieder vor Gericht: Im Januar beginnt der Berufungsprozess vor dem Landgericht. Ende September war der Hamburger Rüpel-Rapper wegen diverser Straftaten zu 18 Monaten Haft verurteilt worden – nach einem turbulenten Prozess. Er hatte das Urteil angefochten. Unvergessen: Sein Schlagabtausch mit dem Richter.
Kristoffer Jonas Klauß (33), besser bekannt als Straßenbande-187-Mitglied Gzuz, steht wieder vor Gericht: Im Januar beginnt der Berufungsprozess vor dem Landgericht. Ende September war der Hamburger Rüpel-Rapper wegen diverser Straftaten zu 18 Monaten Haft verurteilt worden – nach einem turbulenten Prozess. Er hatte das Urteil angefochten. Unvergessen: Sein Schlagabtausch mit dem Richter.
Sieben Verhandlungstage hat das Landgericht angesetzt, um den Prozess mit allen Zeugen neu aufzurollen. Los geht es am 17. Januar, das Urteil ist für den 14. Februar geplant. In der Anklage geht es um Körperverletzung, versuchten Diebstahl, Drogen- und Waffenbesitz. Das Landgericht hört nun alle Zeugen, die in der ersten Instanz ausgesagt haben, und muss prüfen, ob Gzuz tatsächlich hinter Gitter muss. Die Chancen auf eine Aussetzung zur Bewährung steigen, je länger die Taten zurückliegen – vorausgesetzt, der Gangster-Rapper hat sich seitdem brav an alle Gesetze gehalten.
Berufungsprozess gegen Rapper Gzuz
Der Prozess vor dem Amtsgericht war zeitweise zum Showkampf zwischen Amtsrichter Johann Krieten und dem Angeklagten ausgeartet. Kostprobe: „Sie sind ein Sozialrüpel“, so der Richter zum Rapper: „Sie missachten die Regeln des sozialen Miteinanders auf das Übelste.“ Daraufhin Gzuz: „Sie auch!“ Konter Krieten: „Das Schöne ist ja, ich habe hier das letzte Wort.“
Mit Vergnügen sprach der Richter den Künstlernamen des Angeklagten „Ge Zett U Zett“ aus, statt „Dschisus“, also „Jesus“, wie er selbst und die Fans.

Auch den Verteidiger Christopher Posch nahm Krieten immer wieder aufs Korn, machte sich über die Karriere des Anwalts in einer RTL-Justiz-Show lustig („Wir verhandeln hier nach dem Strafgesetzbuch, nicht nach einem Drehbuch“).
Anklage gegen Gangsterrapper von der 187-Straßenbande
Dabei sind die einzelnen Anklagepunkte verhältnismäßig geringfügig: Hinter dem verbotenen Waffenbesitz stehen Schüsse in die Luft in der Silvesternacht 2018/2019. Der Rapper hatte die Ballerei mit einer Schreckschusspistole auf Instagram gepostet – was nicht schlau war, da er schon damals keine Waffen mehr führen durfte, auch nicht zum launigen Herumknallen zum Jahreswechsel.

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Ein Jahr später, zu Weihnachten 2019, wurden im Haus des Rappers in Halstenbek (Kreis Pinneberg) bei Hamburg eine ungeladene Schreckschusswaffe, ein Schalldämpfer und ein Teleskopschlagstock gefunden, was ebenfalls als Verstoß gegen das Waffenverbot angeklagt wurde.

Der versuchte Diebstahl geschah am 13. Februar 2020 an einer Tankstelle, als Gzuz im Vollsuff versuchte, eine Sauerstoffflasche aus einem unverschlossenen Rettungswagen zu stehlen. In der ersten Instanz hatte der Sänger sich bei der Besatzung des Rettungswagens für die Aktion entschuldigt, für die er selbst keine Erklärung hatte.
Gzuz gibt zu: Frau auf dem Kiez geschlagen
Schließlich hat er Anfang März 2020 auf dem Kiez einer Frau die Nase blutig geschlagen. Sie habe ihm mit ihrem Handy im Gesicht herumgefuchtelt, hatte der Angeklagte im Amtsgericht erklärt, sich bei dem Fan entschuldigt und der Frau 500 Euro Schmerzensgeld angeboten .
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Während aller Taten stand Gzuz bereits unter Bewährung. Die Versuche des Rappers, sich erneut zu einer Bewährungsstrafe zu mogeln, prallten am Amtsrichter ab: „Sie inszenieren sich als Gangsterrapper, Sie wollen als Straftäter gesehen werden und nun landen Sie im Gefängnis“, stellte Richter Krieten trocken fest. „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“ Zusätzlich zu der Haftstrafe verhängte er eine Geldstrafe von 510.000 Euro für die Schüsse in der Silvesternacht (300 Tagessätze á 1.700 Euro).