Muss er wieder in den Knast? Urteil gegen Hamburger Verlags-Erben erwartet
Am Mittwoch (14 Uhr) entscheidet sich, ob der frühere Multimillionär Alexander Falk zum zweiten Mal eine Haftstrafe verbüßen muss.
Das Frankfurter Landgericht hatte den Verleger-Erben im Juli 2020 wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll aus Wut, Rache und gekränkter Ehre Kriminelle beauftragt haben, einen Wirtschaftsanwalt anzuschießen. Falk bestreitet dies und hat Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Verhandelt wurde darüber im Sommer. Nun verkünden die Karlsruher Richter ihr Urteil.
Alexander Falk soll Schuss auf Anwalt beauftragt haben
Falk (53) hatte einst als erfolgreicher Internetunternehmer zu den reichsten Deutschen gehört. 2008 wurde er wegen versuchten Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er den Wert seiner Firma durch Scheingeschäfte geschönt und diese zu einem überhöhten Preis verkauft hatte. Der angegriffene Anwalt hatte in einem Zivilprozess um millionenschweren Schadenersatz die Gegenseite vertreten. (dpa/mp)
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