Lastenräder dürfen auch auf Kfz-Stellplätzen stehen – sogar in den Anwohnerparkzonen.

Lastenräder dürfen auch auf Kfz-Stellplätzen stehen – sogar in den Anwohnerparkzonen. Foto: Honorarfrei

paidGroß und sperrig: Dürfen Lastenräder auf Anwohnerparkplätzen stehen?

Sie sind eine echte Alternative zum Auto in der Großstadt: Lastenräder. Ob beim Einkaufen, um Staus zu vermeiden oder die Kinder in die Kita zu bringen – Lastenräder schonen die Umwelt und sind gleichzeitig gut für die Gesundheit. Am Ziel angekommen, stellt sich den Benutzern aber oft die gleiche Frage wie allen Autofahrern: Wo parken? Interessant wird es dann in Hamburgs Anwohnerparkzonen.

Grundsätzlich gilt erst einmal: Alle Fahrräder, darunter fallen auch Lastenräder, dürfen laut der Straßenverkehrsordnung (STVO) auf dem Gehweg stehen. Sie dürfen dort nur nicht so abgestellt werden, dass Fußgänger dadurch behindert werden.

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