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Polizeieinsatz bei den G20-Ausschreitungen
  • Bei den Polizeieinsätzen infolge der G20-Ausschreitungen wurden mehrere Menschen verletzt.
  • Foto: imago images

Mit Schlagstock gegen G20-Demonstranten: Razzia bei Polizisten

An diesem Trauma wird die Stadt Hamburg wohl noch lange arbeiten müssen: Infolge der Ausschreitungen während des G20-Gipfels 2017 in Hamburg gab es 345 angezeigte Straftaten, 228 Ingewahrsamnahmen und 51 Haftbefehle. Gegen Polizisten gab es bisher keinen einzigen – dabei belegen Videos eindeutig, dass auch vonseiten der Einsatzkräfte Gewalt ausging. In einem Fall tut sich jetzt einem Bericht zufolge etwas.

Es geht in dem Fall um die Tänzerin Lola D. Sie wollte nach den Plünderungen im Schanzenviertel mit ihrer Gruppe für „Entspannung“ sorgen und auf dem Neuen Pferdemarkt auftreten, als drei Polizisten aus einer baden-württembergischen Einsatztruppe auf die Tänzer zugingen und Lina D. mit einem Schlagstock das Wadenbein gebrochen haben sollen.

Schwierige Ermittlungen nach G20-Gipfel in Hamburg

Das Ermittlungsverfahren war bereits eingestellt worden, doch Lola D. hat sich gewehrt – mit Erfolg. Einem „Spiegel“-Bericht zufolge gab es im Februar eine Razzia bei den drei Polizisten. Das Problem: Ein Video von der Tat zeigt die Polizisten nur von hinten, so dass der Täter nicht eindeutig identifiziert werden kann. Das sei aber aus Sicht der Staatsanwaltschaft notwendig für eine Anklage, sagte der Anwalt des Opfers dem „Spiegel“. Mithilfe von sichergestellten Datenträgern versuche man nun, den Täter zu ermitteln. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung im Amt.

Opfer der Polizeigewalt: Lola D. erlitt einen Wadenbeinbruch. Privat.
Lola D. erlitt bei einem Polizeieinsatz einen Wadenbeinbruch.
Lola D. erlitt bei einem Polizeieinsatz einen Wadenbeinbruch.

Die Verfahren gegen Polizeibeamte sind deshalb so schwierig, weil der Schlagstockeinsatz gegen Demonstranten nicht zwingend eine Straftat sein muss, sondern zunächst durch das Gewaltmonopol des Staates gerechtfertigt wird.

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Von ursprünglich 157 anhängigen Verfahren ist nur das der Tänzerin verblieben. Es liegt seit August 2022 bei der Generalstaatsanwaltschaft. Die Zahl ergibt sich aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine aktuelle Große Anfrage der Linksfraktion. Dazu sagte deren innenpolitischer Sprecher Deniz Celik: „Die Botschaft ist fatal: Täter in Uniform können sich auf Straffreiheit verlassen, Opfer von Polizeigewalt werden gleichzeitig von den Behörden allein gelassen.“ Es sei nur Lola D.s Hartnäckigkeit zu verdanken, dass ihr Verfahren nicht auch eingestellt wurde. „Wenn Opfer von Polizeigewalt aktiv für eine Strafverfolgung kämpfen müssen, belegt das die staatlichen Missstände bei der Aufklärung von Polizeigewalt“, so Celik. (prei)

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