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Symbolbild einer agressiven Szene zwischen zwei Menschen
  • Der Angeklagte berohte und demütigte sein Opfer. (Symbolbild)
  • Foto: IMAGO / Rolf Poss

Mit „Abstechen“ bedroht: Mann zwingt Nackten für Video auf Straße – Strafe steht fest

Wegen der Verbreitung demütigender Videoaufnahmen von einem Mann hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek einen 25-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Damit ist der Angeklagte noch glimpflich davongekommen, denn die ursprüngliche Strafe fiel weit höher aus.

Der Angeklagte sei am Montag der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen worden, sagte ein Gerichtssprecher. Der 25-Jährige müsse 60 Tagessätze zu je 10 Euro bezahlen. Ein weiterer Vorwurf der Anklage wegen Nötigung sei eingestellt worden.

Er filmt sein Opfer – das Video landet im Netz

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte am 27. November 2021 sein 37 Jahre altes Opfer aufgefordert, nackt über eine Straße im Stadtteil Rahlstedt zu laufen. Als sich der Mann weigerte, soll der Angeklagte gedroht haben, ihn mit einem Messer „abzustechen“ oder ihm die Beine brechen zu lassen. Daraufhin sei das Opfer nur mit Unterwäsche, Mütze und Schuhen bekleidet auf die Straße vor die Wohnung des Angeklagten getreten – begleitet von dessen Beleidigungen. Dabei habe dieser sein Opfer gefilmt und das Video später in sozialen Netzwerken verbreitet.

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Zum Auftakt des Prozesses am vergangenen 30. Januar hatte der Angeklagte nach Angaben des Gerichtssprechers den Vorwurf der Nötigung bestritten. Ursprünglich hatte der 25-Jährige per Strafbefehl eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen sollen. Bei der Verhandlung am Montag war der Angeklagte nicht anwesend, wurde aber von seinem Anwalt vertreten. (mp/dpa)

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