Millionen Haushalte betroffen: Strompreis-Schock! Vor allem in Hamburg wird es teurer
Strom wird teurer: Bereits zum Jahreswechsel zogen die Stromversorger ihre Preise ordentlich an – im Frühjahr müssen Verbraucher erneut tiefer in die Tasche greifen. Hamburg gehört zu den am stärksten betroffenen Bundesländern.
Für die Monate Februar, März und April, haben, nach Angaben des Vergleichsportals „Verivox“ 86 Stromversorger Preiserhöhungen angekündigt. Im Durchschnitt würden die Preise um 8,1 Prozent steigen. Für eine dreiköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden bedeutet dies Mehrkosten von rund 100 Euro pro Jahr.
Strompreise in Hamburg: Erneuter Kosten-Anstieg
„Vor allem kundenstarke Anbieter verschieben ihre Preiserhöhungen ins Frühjahr“, sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. „Zusammen mit der Preiswelle zu Jahresbeginn haben 2020 nun drei Viertel aller Grundversorger ihre Strompreise erhöht.“
Im Video: Vattenfall erhöht zum 1. März die Strompreise
Im Januar hatten 543 der 823 Grundversorger die Preise für Strom um durchschnittlich 5,4 Prozent angehoben. Betroffen waren rund 3,8 Millionen Haushalte. Diesmal sind es sogar 100.000 Haushalte mehr. Als Grund für die Strompreiserhöhungen geben die Versorger gestiegene Umlagen für erneuerbare Energien und erhöhte Netzgebühren an.
Strompreise: Entlastung für 2021 geplant
Die Strompreise für private Verbraucher sind derzeit die höchsten aller Zeiten. In den vergangenen zehn Jahren hat der Strompreis um ein Drittel zugelegt. „Frühestens 2021 können Verbraucher mit einer Entlastung bei den Strompreisen rechnen. Dann will die Bundesregierung als Ausgleich für steigende CO2-Preise die Umlage für Erneuerbare Energien spürbar senken“, sagt Vogel.
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Das können Hamburger Verbraucher tun
Wer jetzt eine Nachricht über eine Preiserhöhung erhält, kann das Preisgefälle zwischen den Anbietern zum Wechsel nutzen. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Abmeldung beim bisherigen Versorger. Wer schon einmal gewechselt und einen Vertrag mit längeren Laufzeiten und Kündigungsfristen gewählt hat, darf im Falle einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und selbst kündigen. (mp)