Mieter will Balkon-Solaranlage installieren – so reagiert die SAGA darauf
Eine kleine Solaranlage am Balkon kann bei sonnigem Wetter die Stromrechnung entlasten. Kein Wunder, dass viele damit liebäugeln. Ein SAGA-Mieter, der jetzt ein sogenanntes Balkon-Kraftwerk installieren wollte, erhielt aber zunächst einen Korb. Das Argument: die „optische Beeinträchtigung“ für die Hausfassade. Die MOPO hakte bei der SAGA und einem Rechtsanwalt nach – und erhielt überraschende Antworten vom städtischen Wohnungsunternehmen.
Eine kleine Solaranlage am Balkon kann bei sonnigem Wetter die Stromrechnung entlasten. Kein Wunder, dass viele damit liebäugeln. Ein SAGA-Mieter, der jetzt ein sogenanntes Balkon-Kraftwerk installieren wollte, erhielt aber zunächst einen Korb. Das Argument: die „optische Beeinträchtigung“ für die Hausfassade. Die MOPO hakte bei der SAGA und einem Rechtsanwalt nach – und erhielt überraschende Antworten vom städtischen Wohnungsunternehmen.
„Ich hatte bei der SAGA angefragt, ob ich am sehr stabilen Balkon unseres Mehrfamilienhauses ein Balkonkraftwerk installieren kann“, sagt Lukas M. aus Rothenburgsort, der nicht mit vollem Namen genannt werden möchte. Die Antwort sei ernüchternd gewesen: Das äußere Bild des Hauses werde dadurch beeinträchtigt und deshalb sei das grundsätzlich nicht erlaubt. Dabei gibt es an anderen Balkonen des 60er-Jahre-Gebäudes sogar Satellitenschüsseln, die auch nicht gerade schön sind.

Die MOPO hakte beim städtischen Wohnungsunternehmen nach. Darf wirklich an keiner der 135.000 SAGA-Wohnungen eine Solaranlage am Balkon installiert werden? Das wäre ein fatales Signal. SAGA-Sprecher Gunner Gläser kann sich die Auskunft, die Lukas M. bekommen hat, zunächst nicht erklären. „Die SAGA steht der Installation von Balkon-Photovoltaik-Anlagen durch Mieterinnen und Mieter grundsätzlich positiv gegenüber, um die regenerative Energiewende zu fördern“, betont er.
Nach Klärung des konkreten Falls von Lukas M. stellte sich aber heraus: Er hatte tatsächlich eine pauschale Ablehnung erhalten. Gläser: „In diesem Einzelfall wurde bedauerlicherweise die Genehmigung vorschnell, ohne weitergehende Prüfung, versagt.“ Das sei nur dadurch erklärlich, dass die Anfrage bereits im Juli gekommen sei, als die SAGA noch nicht so gut auf das Thema vorbereitet gewesen war wie heute. Nun darf Lukas M. seine Anlage wohl doch installieren.
SAGA-Mieter will Balkon-Solaranlage installieren
Grundsätzlich gilt: Mieter müssen sich dafür bei ihrer SAGA-Geschäftsstelle eine Genehmigung für eine bauliche Veränderung einholen. Dabei müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Gläser: „Dazu gehört, dass die gesamten Kosten der fachgerechten Installation, die Instandhaltung und Anmeldung der Anlage beim Stromnetzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vom Mieter übernommen werden müssen.“
Die Mieter müssten zudem für eine nachgewiesene Verkehrssicherheit der Anlage sorgen und diese bei einem Auszug wieder zurückbauen. Gläser: „Darüber hinaus muss der Anschluss an die Hausinstallation über eine außen liegende, sogenannte Energiesteckdose erfolgen, die von einem Elektrofachbetrieb zu installieren ist.“
Balkon-Kraftwerk: So ist die rechtliche Lage
Diese hohen Hürden plus die Anschaffungskosten in Höhe von mehreren hundert Euro könnten der Grund dafür sein, dass bisher noch kaum Balkon-Kraftwerke zum Einsatz kommen. Auch bei der SAGA nicht. „Es gibt aktuell vereinzelte Anfragen und einige wenige Anlagen, die bereits im Betrieb sind“, so der Sprecher. Was aus seiner Sicht auch an der derzeit geringen Verfügbarkeit liegen könne.
Rechtlich gibt es aber offenbar bundesweit noch Unsicherheiten. Und bei vielen Wohnungsunternehmen werden die Geräte kritisch gesehen. Rechtsanwalt Uwe Bottermann von der Kanzlei Bottermann::Khorrami sagt: „Selbst kleinste Anlagen mit einer Leistung bis 600 Watt, die ausschließlich für den Eigenbedarf konzipiert sind und nicht in das Netz einspeisen, sind sicherheitshalber beim Netzbetreiber anzuzeigen.“ Die Anzeige sei allerdings verhältnismäßig einfach und ziehe regelmäßig keine Prüfung nach sich.
Rechtliche Lage bei Eigentumswohnung schwieriger
Eine Einspeisung sei demgegenüber zu genehmigen. Baurechtlich stellten die Geräte keine besondere Herausforderung dar, sofern sie mit einer geeigneten Aufhängung befestigt seien. Balkongitter beispielsweise könnten deutlich größere Lasten tragen als 20 Kilogramm, was als durchschnittliches Gewicht der aktuell angebotenen Panels angenommen werden dürfe.
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„In Miethäusern ist der Einbau von Stecker-Solargeräten in der Regel mit wenig Hindernissen versehen“, sagt Bottermann: „Der Anbau bedarf der Zustimmung der Vermieterseite. Hierauf haben die Mieter aber regelmäßig einen Anspruch, wenn der Anbau nicht in die Bausubstanz eingreift“.
Im Wohnungseigentum dagegen sei der Anbau kein Selbstläufer. „Wir empfehlen daher, vor dem Anbau die Zustimmung der übrigen Eigentümer einzuholen.“ Andernfalls drohten Streitigkeiten, die – wie im Falle von Katzennetzen und Satellitenschüsseln auch – vor Gericht entschieden werden müssten. „Ein Anspruch auf eine Zustimmung der Gemeinschaft besteht nach der bisherigen Rechtsprechung aber nicht.“