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Amoklauf
  • Der zerstörte und versiegelte Eingangsbereich des Tatorts in Alsterdorf.
  • Foto: dpa

Warum unser Waffenrecht verschärft werden muss

Ich gebe es offen zu: Ich habe keine Ahnung von Schusswaffen, weiß auch nicht, was in unserem Waffengesetz steht; und trotzdem verlange ich als Bürger: Unser Waffenrecht muss verschärft werden, damit man künftig so eine Kanone wie die Todeswaffe von Alsterdorf mitsamt Munition nicht bei sich zuhause lagern darf.

Sechs unschuldige Menschen und ein ungeborenes Kind hatte der 35-jährige Philipp F. in den Räumen der „Zeugen Jehovas“ regelrecht abgeknallt, acht weitere wurden verletzt, vier von ihnen lebensbedrohlich schwer. Innerhalb kürzester Zeit hatte der Todesschütze mehr als 100 Schüsse aus seiner halbautomatischen Pistole abgefeuert.

Der Autor: Christoph Lütgert war Rundfunk-Korrespondent beim NDR, Erster Reporter beim ARD-Politik-Magazin „Panorama“ und 17 Jahre lang Chefreporter Fernsehen beim NDR. Er schreibt regelmäßig als Gastkommentator für die MOPO. privat/hfr
Lütgert
Der Autor: Christoph Lütgert war Rundfunk-Korrespondent beim NDR, Erster Reporter beim ARD-Politik-Magazin „Panorama“ und 17 Jahre lang Chefreporter Fernsehen beim NDR. Lütgert wurde wegen seiner sozialkritischen Reportagen mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Er schreibt regelmäßig als Gastkommentator für die MOPO.

Was hat, frage ich mich und die Politik, so eine Waffe in den Händen eines Mannes zu suchen, wenn der nicht Soldat oder Polizist ist? Ballern Sportschützen mit so etwas rum? Erlegen Jäger mit so einer Handkanone Rehe oder Hasen? Warum widersprechen Politiker aus Union und natürlich schon wieder aus der FDP der sozialdemokratischen Innenministerin Nancy Faeser, wenn die nach den Morden von Alsterdorf eine neue Diskussion über eine Verschärfung des Waffenrechts eröffnet?

Warum muss man als Privatmann eine Heckler & Koch P30 überhaupt besitzen?

Die Waffe des Philipp F. war eine Heckler & Koch P30. Sie wird auch militärisch genutzt „von den Spezialkräften des Heeres und einigen spezialisierten Kräften“, wie es auf der Homepage der Bundeswehr heißt. Der Hersteller Heckler & Koch bewirbt die P30, sie werde zudem als reguläre Dienstwaffe von der Polizei eingesetzt, vor allem zur „persönlichen Selbstverteidigung im Nahbereich“.

Für den Privatbesitz dieser Wumme braucht man in Deutschland eine Waffenbesitzkarte (WBK). Warum muss man als Privatmann so eine Heckler & Koch P30 überhaupt besitzen? Aber, ich räume es nochmal ein, ich habe von sowas keine Ahnung, stelle vielleicht die völlig falsche Frage. Aber ist auch die nächste Frage falsch? Warum durfte Philipp F. seine halbautomatische Pistole mit vielen Schuss Munition bei sich zuhause lagern? Warum wird nicht vorgeschrieben, dass so eine Waffe in einem gesicherten Tresor ganz woanders liegen muss, nämlich dort, wo man sie einsetzen will, etwa auf dem Schießstand oder im Vereinshaus der Sportschützen? Und dass sie nur unter Aufsicht ausgegeben und nach dem Schießtraining wieder eingesammelt wird? Denn was nützte es, dass Phillip F. seine Heckler & Koch vorschriftsmäßig bei sich zu Hause im Tresor hatte und die Polizei nach einer Kontrolle zufrieden abzog, wenn er danach die Pistole rausholen und seinen Amoklauf starten konnte?

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Noch einmal: Ich weiß nicht, was alles in unserem Waffengesetz steht, aber so eine Verschärfung erscheint mir dringend geboten. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Konstatin Kuhle hingegen meint, „überhastete Forderungen nach gesetzgeberischen Konsequenzen“ seien „nicht angezeigt“. Und der unvermeidliche FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki räsoniert wortspielerisch: „Die natürliche Reaktion, zunächst alles verbieten zu wollen, verbietet sich.“

Mir ist schleierhaft, welche Freiheit die beiden Herren damit nun wieder verteidigen wollen. Mir jedenfalls ist diese Freiheit zu gefährlich – lebensgefährlich.

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