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  • Eine Abschiebung nach Afghanistan (Archivfoto).
  • Foto: Imago

Terroristen abschieben? So leicht ist es nicht

Straftäter in ihre Heimatländer abschieben! Eine Forderung, bei der wohl viele instinktiv sagen: Ja, sofort! Doch so einfach ist es nicht.

Wer hier in Deutschland Asyl beantragt, stammt oft aus Kriegsregionen wie Syrien oder Afghanistan. Das Problem: Wer Menschen in diese Regionen abschiebt, verhängt damit im Zweifel ein Todesurteil durch die Hintertür – und bricht so mit dem deutschen Rechtsverständnis.

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Auslöser der aktuellen Debatte ist der bloße Verdacht gegen einen 16-jährigen Syrer. Er soll einen Anschlag auf die Synagoge in Hagen geplant haben. CDU-Chef Armin Laschet fordert daraufhin: Terroristen abschieben! Ein zunächst verständlicher Impuls: Wer jemanden tötet oder töten will, hat sein Recht auf ein Leben in Deutschland verwirkt.

Mit der Abschiebung akzeptieren wir, dass Menschen getötet werden

Davon abgesehen, dass der Verdacht gegen den 16-Jährigen bislang nicht erhärtet werden konnte: Mit der Abschiebung von Straftätern akzeptieren wir, dass sie getötet werden können. In Ländern wie Syrien oder Afghanistan herrscht Krieg, der syrische Geheimdienst etwa macht Jagd auf Rückkehrer. Sie werden, laut Amnesty-Bericht, gefoltert und ermordet. Wer in Deutschland aufgenommen wird, untersteht unserem Rechtssystem. Bedeutet: Haftstrafen und Sicherungsverwahrung – keine Rache. Wir leben in einem Land der zweiten Chance, die Todesstrafe ist ein Tabu. Das gilt auch für neu Hinzugekommene. Zugegeben, es ist ätzend: Aber die eingewanderten Straftäter sind nun unser Problem.

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