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Rückwirkende Straffreiheit fürs Kiffen: Die Staatsanwaltschaft muss Aktenberge kontrollieren (Symbolbild).
  • Rückwirkende Straffreiheit fürs Kiffen: Die Staatsanwaltschaft muss Aktenberge kontrollieren (Symbolbild).
  • Foto: Stephanie Pilick/dpa

Kiffer-Kollaps in Hamburgs Justiz? Entspannt euch mal!

Der Richterbund jammert, die Staatsanwaltschaft klagt: Wer Stellungnahmen aus der Hamburger Justiz zum neuen Cannabisgesetz liest, bekommt den Eindruck, unser Rechtssystem bricht pünktlich zum 1. April zusammen. Nicht als Scherz, sondern in echt.

Und das nur, weil nicht mehr bestraft werden darf, wer wegen Cannabis verurteilt wurde, aber die Strafe noch nicht verbüßt hat. Klar, das sorgt für Extraarbeit im Behördenzimmer, einige hundert Fälle müssen neu bearbeitet, ein paar Leute aus der Haft entlassen werden.

Cannabis-Gesetz führt angeblich zum Kollaps der Hamburger Justiz

Dass dadurch „die Funktionstüchtigkeit der Strafjustiz“ gefährdet sein soll, wie Richter und Staatsanwaltschaft in auffälliger Einmütigkeit klagen, überrascht aber. So wenig leistungsfähig soll der Rechtsstaat sein, dass ihn das in die Knie zwingt? Immerhin haben beide Institutionen künftig kaum noch mit Kiffern und Kleindealern zu kämpfen, am Ende entsteht weniger Arbeit. Und in anderen Fällen, etwa den unzähligen G20-Verfahren, war die Belastung nie ein Thema. Ja, und hätte man sich früher und konsequenter um die Digitalisierung seiner Arbeit gekümmert, müsste man jetzt auch nicht jede Akte per Hand durchblättern.

Schaut man sich den genauen Wortlaut mancher Stellungnahme an, scheint auch eher die grundsätzliche Abneigung vieler Richter und Staatsanwälte gegen eine Drogenliberalisierung Einfluss auf das harsche Urteil zu haben.

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