Maskenzoff und Hitlergruß: Der skurrile Auftritt des „Schönen Klaus“ vor Gericht
Die blonde Walla-Mähne, die ihm einst zu seinem Spitznamen verhalf, ist nur noch ein dünner Dutt, im Gegensatz zum Selbstbewusstsein, das ist auch mit 68 Jahren noch sehr gut in Schuss: Klaus Barkowsky, einstige Kiezgröße, musste sich wegen eines Hitlergrußes vor dem Amtsgericht verantworten – und legte erst einmal ein Maskenattest vor, ausgestellt von einem notorischen Schwurbel-Arzt.
Mit Pünktchenjackett, schwarzem Hut und Sonnenbrille kommt der Angeklagte in den Gerichtsflur. Ohne Maske. Klaus Barkowsky, in den 70ern und 80ern berühmt geworden als Mitgründer der Zuhältervereinigung „Nutellabande“, findet die Maskenpflicht blöd.
Der „Schöne Klaus“ und der Schwurbel-Arzt
Die blonde Walla-Mähne, die ihm einst zu seinem Spitznamen verhalf, ist nur noch ein dünner Dutt, im Gegensatz zum Selbstbewusstsein, das ist auch mit 68 Jahren noch sehr gut in Schuss: Klaus Barkowsky, einstige Kiezgröße, musste sich wegen eines Hitlergrußes vor dem Amtsgericht verantworten – und legte erst einmal ein Maskenattest vor, ausgestellt von einem notorischen Schwurbel-Arzt.
Mit Pünktchenjackett, schwarzem Hut und Sonnenbrille kommt der Angeklagte in den Gerichtsflur. Ohne Maske. Klaus Barkowsky, in den 70ern und 80ern berühmt geworden als Mitgründer der Zuhältervereinigung „Nutellabande“, findet die Maskenpflicht blöd.
Der „Schöne Klaus“ und der Schwurbel-Arzt
Im Gerichtssaal präsentiert er der Vorsitzenden ein Attest, das ihn angeblich von der Maskenpflicht entbindet. Ausgestellt wurde es von dem Arzt Walter Weber (79) aus Winterhude, dessen Bescheinigungen bundesweit in der Querdenker-Szene kursieren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt derzeit gegen den Mediziner wegen des Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen in einer Vielzahl von Fällen.

Barkowsky darf sich ohne Maske auf seinen Platz setzen, nimmt Hut und Brille ab und juxt mit den Fotografen. „Siehst gut aus für dein Alter“, ruft einer, darauf der Anklagte gut gelaunt: „Danke! Was willst du trinken?“
Mit einem Verstoß gegen die Maskenpflicht begann auch der Vorfall, der im Amtsgericht verhandelt werden soll: Am 28. Mai 2021 war Klaus Barkowsky aus der Kiez-Bar „Frieda B.“ geflogen, weil er keine Maske trug. Daraufhin soll er betrunken zwei Mal den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil!“ gerufen haben. Das steht als „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ unter Strafe.

Ein Polizist schildert, wie der Anklagte an jenem Abend auf dem Hans-Albers-Platz den ausgestreckten Arm mit gestreckter Hand gehoben habe: „Für mich war das eindeutig der Gruß.“ Ein Kollege habe ihn dann darauf aufmerksam gemacht, dass da „der schöne Klaus“ stehe. Wie aufs Stichwort löst Barkowsky sein Haargummi, schüttelt die Haare, streicht sich die dünn gewordenen Strähnen über die Schulter.
Den Vorwurf weist er weit von sich: „Ich habe keinen Hitlergruß gemacht! Ich habe meinen Arm gehoben und ,Guten Tach‘ gesagt! Im Trunkenheitszustand ist man ja immer etwas lustiger.“ Er hebe immer mal wieder den rechten Arm: „Das ist normal bei mir, wenn ich einen Freund sehe. Mit Rechtsradikalen habe ich nichts zu tun.“

Kurios wird es, als die Richterin den Wikipedia-Eintrag zum „schönen Klaus“ erwähnt. Der Angeklagte empört: „Eintrag? Ich habe keinen Eintrag, ich bin unbestraft!“ Tatsächlich weist das Bundeszentralregister keinen Eintrag auf, trotz seiner jahrzehntelanger Kiez-Karriere. „Milieumanager”, sei er gewesen, erzählt der Angeklagte, nun mit offenem Haar: „Ich bin mit den Frauen anders umgegangen als die Zuhälter.“
Klaus Barkowsky muss Strafe zahlen
Eine Ausbildung zum Schlosser habe er in seiner Jugend abgebrochen, auch die Seefahrer-Laufbahn endete früh, als ihm, dem Decksjungen, ein Lukendeckel einen Finger zerquetschte. Inzwischen sei er Künstler. Der einstige Lamborghini-Fahrer lebt von Mini-Rente und Grundsicherung.
Bei der Frage nach Kindern muss der Angeklagte erst einmal überlegen. Zwei seien es wohl, aber: „Es kommen immer mal welche und sagen, ich bin ihr Papa.“
Urteil: Die Richterin glaubt den Zeugen, die den Hitlergruß gesehen haben und verhängt eine Geldstrafe von 1500 Euro (50 Tagessätze á 30 Euro). „Ich glaube Ihnen, dass Sie keine nationalsozialistische Gesinnung haben“, sagt sie zum „schönen Klaus“: „Aber Nazi-Symbole sind tabu, die zu zeigen, steht unter Strafe. Die sollen nicht verharmlost werden.“
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Er überlege sich, ob er das Urteil anfechten will, sagt Barkowsky, nimmt Hut und Brille und verkündet den wartenden Journalisten seine Sicht zur Pandemie: „Nichts darf man mehr in Deutschland, irgendwann muss man noch in einem Mondanzug rumlaufen.“