• Auch in Hamburg: Immer mehr Kinder bekommen Berechtigungsscheine für FFP2-Masken.
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Masken-Verwunderung: Warum Sechsjährige plötzlich FFP2-Gutscheine bekommen

Seit einigen Tagen wundern sich Eltern über Post für ihre Kinder. Darin: Berechtigungsscheine der Bundesregierung für FFP2-Masken, die eigentlich für Ü-60-Jährige gedacht sind. Auch MOPO-Leser berichten davon. Was die Krankenkassen, die die Gutscheine im Auftrag der Regierung versenden, dazu sagen.

Bei Twitter finden sich mittlerweile dutzende Beiträge von Eltern, die die Anschreiben und Berechtigungsscheine für die FFP2-Masken ihrer Kinder zeigen. Auch MOPO-Leser haben solche Post bekommen. Eine Frau, die anonym bleiben möchte, berichtete beispielsweise, dass ihre sechsjährige Tochter Gutscheine bekommen habe. Eine Vorerkrankung oder mögliche Verdachtsdiagnose gäbe es nicht, sagte sie im Gespräch mit der MOPO.

Denn zum Schutz von älteren Menschen und solchen mit Vorerkrankungen sind die Gutscheine eigentlich gedacht. Bei Vorlage des Berechtigungsscheines in Apotheken erhalten sie zwei mal sechs FFP2-Masken und zahlen dafür 2 Euro Eigenanteil (für je sechs Masken). 

Auch in Hamburg: Kinder bekommen Gutscheine für FFP2-Masken

Erste Gerüchte, wie es zu den Fehlern kam, waren schnell im Umlauf: Die zuständigen Ämter hätten nur die Namen und Anschriften der Einwohner, nicht aber das Geburtsdatum. Daher würden sie anhand der Namen auf das Alter schließen – so hätte eine Helga wohl bessere Chancen auf einen Berechtigungsschein als eine Emma.

Fakt ist: Ämter haben mit dem Versand der Berechtigungsscheine nichts zu tun. Er läuft über die Krankenkassen.

„Die Krankenkassen fungieren nur als Dienstleister“, so eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse zur MOPO. Sie ermitteln die Berechtigten und stellen der Bundesdruckerei die benötigte Anzahl zur Verfügung. Insgesamt seien bundesweit 34,1 Millionen Menschen anspruchsberechtigt, so die Sprecherin weiter. 

Hamburg: Die Gutscheine werden von Krankenkassen ausgegeben

Die fälschungssicheren Gutscheine würden gedruckt und dann an die Krankenkassen ausgegeben, die sie wiederum an ihre Versicherten versendeten, erklärt die Sprecherin des Verbandes der Ersatzkassen e.V. Hamburg.

Der Versand erfolgt dann in drei Schritten: Zuerst werden Personen über 75 Jahren angeschrieben. Anschließend Personen ab 70 Jahren und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Risikofaktoren, zum Schluss folgen Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. 

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Und genau an dem Punkt der Vorerkrankungen und Risikofaktoren könnte der Grund für die Zusendung der Gutscheine an Kinder liegen, so die Sprecherin der AOK im Gespräch mit der MOPO. Unter den Krankheiten, die vom Bundesgesundheitsministerium vorgegeben sind, lässt sich auch Asthma bronchiale finden. Rund zehn Prozent der Kinder unter 15 Jahren leiden an dieser Erkrankung – häufig ist der Auslöser eine Allergie.

Auch in Hamburg: FFP2-Masken für Kindern nur mit Diagnose

Neben Asthma könne bei Kindern auch die Diagnose Diabetes Mellitus Typ 2 oder Trisomie 21 der Grund für die Gutscheine sein, ergänzt die Sprecherin der TK. Kinder würden also offiziell nur einen Berechtigungsschein erhalten, wenn eine Diagnose vorliege.

Warum es aber zum Versand an komplett gesunde Kinder kam, konnten die Sprecherinnen nicht beantworten. Konkrete Meldungen über falsch oder unberechtigt zugestellte Gutscheine habe die AOK noch nicht erhalten, so die Sprecherin.

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