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  • Corona: In Hamburg gilt ab Mittwoch wieder Lockdown.
  • Foto: picture alliance/dpa

Lockdown in Hamburg: Kompletter Überblick: Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt

Deutschland geht in den harten Lockdown: Die Entwicklungen in den vergangenen Wochen machen diese Maßnahme aus Sicht von Politik und Wissenschaft zu einem unvermeidlichen Schritt. „Wir wissen nicht, wie stark und wie schnell das jetzt wirkt – aber ich bin sicher: es wirkt“, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher in Hinblick auf die neuen Maßnahmen. Ab Mittwoch bis mindestens zum 10. Januar gelten in Hamburg weitreichende Regeln für das öffentliche Leben, wie diese genau aussehen, erklärt die MOPO:

Kontaktregeln: Es dürfen bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Das gilt auch für Silvester. Allerdings gilt für Weihnachten (24.-26. Dezember) eine Ausnahme: Als alternative Option zu den allgemeinen Kontaktregeln können Familien stattdessen zusätzlich zu ihrem eigenen Hausstand vier Personen unabhängig von der Haushaltsanzahl empfangen. Kinder unter 14 Jahren sind von allen Kontaktregeln ausgenommen.

Corona-Lockdown: Das sind die Regeln in Hamburg

Einzelhandel: Der Einzelhandel wird ab Mittwoch geschlossen. Ausgenommen davon sind Geschäfte für Versorgung des täglichen Bedarfs.

Offen bleiben also: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgerätakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weinnachtsbaumverkaufsstellen und der Großhandel.

Lesen Sie hier, weshalb der Einzelhandel in Hamburg am Mittwoch geschlossen wird – und nicht bereits am Montag.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege: Friseure, Komsetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-Ergo und Logotherapien sowie Fußpflege dürfen offenbleiben.

Hamburg: Schulen bleiben offen, Präsenzunterricht freiwillig

Schulen: Montag und Dienstag findet der Unterricht noch normal statt, ab Mittwoch sind Schüler und Schülerinnen von der Präsenzpflicht befreit. Heißt, Eltern oder volljährige Schüler und Schülerinnen dürfen entscheiden, ob ihre Kinder oder sie selbst Zuhause bleiben oder in die Schule kommen. Es soll sowohl vor Ort als auch für Zuhause weiterhin Schulunterricht gewährleistet werden.

Prüfungen sollen weiter stattfinden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass einige Berufsschulklassen demnächst ihre Abschlussprüfungen leisten, soll die Möglichkeit für Schüler und Schülerinnen bestehen bleiben, den jetzt bereits gelernten Stoff dann auch für die anstehende Prüfung verwenden zu können. Allerdings dürfen Schüler und Schülerinnen auch auf mehrheitlichem Wunsch sich für eine Verschiebung der Prüfungen aussprechen, was dann erfolgen soll.

Weitere Infos zu den neuen Corona-Regeln an Hamburgs Schulen finden Sie hier.

Kitas: Kitas sollen auch über Mittwoch hinaus geöffnet bleiben. Der Senat plädiert aber dafür, wenn möglich, seine Kinder Zuhause zu betreuen.

Spielplätze: Anders als noch im Frühjahr sollen Spielplätze definitiv offenbleiben. „Es war schon im Frühjahr falsch, Kindergärten und Spielplätze in den Blick zu nehmen. Das war ein wissenschaftlicher Irrtum“, so Bürgermeister Tschentscher (SPD).

Hamburg: Böllerverbot zu Silvester

Böllern zu Silvester: Hamburg wird in diesem Jahr weder den Verkauf noch das Verbrennen von Pyrotechnik in der Neujahrsnacht erlauben. „Wir werden nicht jeden Böller verhindern können“, so Innensenator Grote, aber man werde Verstöße gezielt ahnden. Ziel sei es, nicht zuzulassen, dass Feuerwerkskörper verkauft oder abgebrannt werden.

Hamburg: Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Alkohol im öffentlichen Raum: In Hamburg herrscht ab Mittwoch ein allgemeines Alkoholverzehrverbot im öffentlichen Raum. Der Außerhausverkauf offener alkoholischer Getränke ist bereits untersagt. Weiterhin draußen verzehrt werden dürfen jedoch Speisen und nicht alkoholische Getränke.

Home-Office: Es gibt logischerweise keine Home-Office-Pflicht, da diese in einigen Branchen nicht durchzusetzen wäre. Allerdings wird jeder Arbeitgeber gebeten, noch einmal eindringlich zu prüfen, ob Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht doch von Zuhause arbeiten können oder Betriebsferien eingerichtet werden.

Gottesdienste: Religiöse Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleiben erlaubt. Allerdings muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden und es gilt auch eine Maskenpflicht am Platz. Gemeindegesang ist nicht erlaubt.

Alten- und Pflegeheime: Mitarbeiter und Besucher sollen verpflichtend einen Schnelltest machen müssen, wenn sie Kontakt mit Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen haben.

Reisen: Das Verreisen in In- und Ausland ist nicht verboten. Es wird jedoch dringend davon abgeraten.

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Im kommenden Jahr werden die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin am 5. Januar wieder zusammenkommen und über Maßnahmen nach dem 10. Januar beraten.

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