Dublin-Zentrum

Das neue „Dublin-Zentrum“ in Rahlstedt Foto: picture alliance/dpa/dpa/Pool | Christian Charisius

Linke fordert Schließung: Flüchtlinge bleiben wochenlang in Abschiebezentrum

Im neuen Abschiebezentrum in Rahlstedt, dem sogenannten „Dublin-Zentrum”, sind seit Anfang März abgelehnte Asylbewerber untergebracht, die in andere EU-Länder zurückgeführt werden sollen. Die Betroffenen erhalten hier nur noch Sachleistungen und etwas Geld für die Körperpflege – dieses Vorgehen hat das Hamburger Sozialgericht jetzt in einem Fall für unrechtmäßig erklärt. Doch das ist noch nicht alles: Eigentlich sollen die Asylbewerber nur kurzzeitig im „Dublin-Zentrum“ leben. Das klappt aber nicht immer, wie eine Senatsantwort auf Anfrage der Linksfraktion aufdeckt. Die Fraktion fordert nun die sofortige Schließung des Zentrums.

Im Fall, der vor dem Sozialgericht verhandelt wurde, geht es um einen Mann, der bereits einen Asylantrag in Frankreich gestellt hatte, bevor er nach Deutschland weiterreiste. Darum sollte er in dieses Land zurückgeführt werden und landete im „Dublin-Zentrum“ in Rahlstedt.

Linke fordert Schließung des Abschiebezentrums

Die Bewohner sollen im Idealfall innerhalb von bis zu zwei Wochen in ein anderes EU-Land abgeschoben werden. Während dieser Zeit erhalten sie keine Bezahlkarte mehr, sondern nur noch sogenannte „Überbrückungsleistungen” also ein Dach über dem Kopf und Verpflegung sowie 8,85 Euro für Körperpflege.



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Bleiben sie länger als zwei Wochen, bekommen sie diese Leistungen zwar weiterhin, sie heißen dann aber „Billigkeitsleistungen”, weil sie rechtlich keinen Anspruch darauf haben. Die Asylbewerber können sich im Zentrum frei bewegen und es auch zeitweise verlassen.

Für den Asylbewerber im vorliegenden Fall war bereits ein Flug nach Frankreich gebucht worden, doch am Tag der geplanten Abholung fand man ihn nicht. Inzwischen ist er beim „Dublin-Zentrum“ abgemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben. Der Antrag vor dem Sozialgericht wurde allerdings weiterhin anerkannt und geprüft.

Mann hat weiter Anspruch auf Sozialleistungen

Am Ende kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Mann rechtlich weiterhin Anspruch auf Sozialleistungen hätte und das Vorgehen des Amts für Migration unrechtmäßig war. Dagegen kann das Amt nun Beschwerde einlegen.

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Neben der Kürzung der Leistungen kritisiert Hamburgs Linksfraktion auch die Dauer des Aufenthalts im „Dublin-Zentrum“. Aus einer Senatsantwort auf Anfrage der Fraktion wird jetzt ersichtlich, dass sieben der aktuell 13 Menschen, die dort leben, hier schon länger als zwei Wochen sitzen. Denn sie erhalten inzwischen die „Billigkeitsleistungen”.

Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion: „Das ,Dublin-Zentrum‘ gehört sofort abgeschafft. Es hat sich in jeder Hinsicht als Fehlkonstrukt erwiesen. Die ,Billigkeitsleistungen‘ sind keine Wohltat, sondern Willkür ohne jede Rechtsgrundlage.”

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