Hamburg: Mann getötet und versteckt – Pfleger muss sich erneut verantworten
Vor zwei Jahren hat der Fall für viel Aufsehen gesorgt: Marco T. (48) soll einem Brasilianer zuerst Ecstasy ins Getränk geschüttet, ihn dann in seiner Hamburger Wohnung vergewaltigt und anschließend getötet haben. Er lagerte die Leiche monatelang in seiner Wohnung im Gästezimmer. Der gebürtige Italiener wurde wegen Mordes verurteilt – doch nun muss das Urteil neu verhandelt werden. Und zwar ohne Zuschauer, fordert sein Verteidiger.
- Deutsch (Deutschland)
MOPO+ Abo
für 1,00 €Jetzt sichern!Die ersten 4 Wochen für nur 1 € testen!Unbeschränkter ZugangWeniger Werbung
Danach nur 7,90 € alle 4 Wochen
Wenn Sie E-Paper Kunde sind, betrifft diese Änderung Sie nicht.
Vor zwei Jahren hat der Fall für viel Aufsehen gesorgt: Marco T. (48) soll einem Brasilianer zuerst Ecstasy ins Getränk geschüttet, ihn dann in seiner Hamburger Wohnung vergewaltigt und anschließend getötet haben. Er lagerte die Leiche monatelang in seiner Wohnung im Gästezimmer. Der gebürtige Italiener wurde wegen Mordes verurteilt – doch nun muss das Urteil neu verhandelt werden. Und zwar ohne Zuschauer, fordert sein Verteidiger.
Der Angeklagte Marco T. möchte sich nicht verstecken, nimmt keinen Aktenordner vors Gesicht, als die Presse-Fotografen den Gerichtssaal betreten. Er wirkt ruhig, routiniert. Es ist nicht das erste Mal, dass er vor dem Hamburger Landgericht am Sievekingplatz (Neustadt) steht. 2021 ist er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Leiche von Brasilianer monatelang in Gästezimmer gelagert
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Krankenpfleger unter anderem Mord, Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung vor. Marco T. soll am 22. September 2019 dem Brasilianer Matheus A. auf einer Feier Ecstasy verabreicht und ihn anschließend in seiner Wohnung in der Neustadt vergewaltigt haben. Der damals 28-Jährige habe sich gewehrt, woraufhin T. „in erheblichen Umfang gewalttätig wurde“ gegen den Mund- und Halsbereich. Der Brasilianer verstarb kurze Zeit später. Seine Leiche lagerte Marco T. vier Monate lang im Gästezimmer seiner Wohnung.
Ob A. an den Drogen oder an der Gewalteinwirkung von T. starb, ist unklar – die Leiche war so verwest, dass die Todesursache nicht festgestellt werden konnte. Das ist auch der Grund, weshalb das Mord-Urteil von vor zwei Jahren nicht rechtsgültig ist.
Eine Verurteilung wegen Mordes setzt nämlich voraus, dass der Angeklagte bei allen Handlungen, die für sich allein oder in ihrer Kombination den Tod des Opfers herbeigeführt haben könnten, ein Mordmerkmal hätte verwirklichen müssen. Und das könne aufgrund der mangelenden Beweislage nicht mit Sicherheit bejaht werden, so das Urteil des Bundesgerichtshofes vom Mai 2022. Die Folge: Das Urteil muss neu verhandelt werden.
Zum Prozessauftakt der Hauptverhandlung sollen am Donnerstag mehrere Zeugen angehört werden. Doch schon direkt zu Beginn möchte der Verteidiger von Marco T. den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen – zu intim seien die Details, die während des Prozesses offengelegt werden.
Ausschluss der Öffentlichkeit für Zeugenanhörungen
Die Vorsitzende Richterin, Jessica Koerner, lehnt den Antrag für die Anklageverlesung ab. Doch als der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Zeugenaussagen wiederholt, stimmt die Richterin zu – alle Zuschauer müssen den Gerichtsaal verlassen, der Prozessauftakt ist somit für die Öffentlichkeit beendet.
Das könnte Sie auch interessieren: Mädchen am Hals gepackt? Barkeeper: „Habe nur beim Trinken geholfen“
Am 30. Januar wird der Prozess fortgeführt. Auch dann werden wieder Zeugen angehört. „Ob auch dann die Öffentlichkeit wieder von der Verhandlung ausgeschlossen wird, kommt sehr auf die Sachen an, zu denen die Zeugen aussagen“, so Gerichtssprecher Kai Wantzen zur MOPO. Der letzte Verhandlungstag ist für Anfang Mai angesetzt.