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Marco T. wegen Mordes an Brasilianer verurteilt
  • Marco T. (46) wurde im April 2021 wegen Mordes verurteilt. (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa/Ulrich Perrey

Brasilianer betäubt, missbraucht und getötet: Wie lautet das Urteil dieses Mal?

Vor dem Landgericht muss sich ein 46-Jähriger unter anderem wegen Vergewaltigung und Mordes verantworten. Er soll Männer durch K.o.-Tropfen und Drogen betäubt und sie anschließend sexuell missbraucht haben. Ein 29-Jähriger starb, seine Leiche versteckte er monatelang in seiner Wohnung. 2021 wurde der Mann bereits verurteilt, doch der Bundesgerichtshof hob den Schuldspruch auf.

Der Fall sorgte damals für großes Aufsehen: Ein Mann lockt einen jungen Brasilianer im September 2019 in seine Wohnung, verabreicht ihm einen Drogen-Cocktail und missbraucht ihn. Als der 29-Jährige verstirbt, schleppt er die Leiche ins Gästezimmer und lässt sie dort liegen.

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Vier ganze Monate lang lebte Marco T. in seiner Wohnung am Venusberg mit dem Toten. Den 28-jährigen Brasilianer Matheus A. hatte der Krankenpfleger in jener Nacht zum 22. September auf einer Geburtstagsfeier kennengelernt.

Anschließend überredete er den seit mehreren Jahren in Hamburg lebenden Informatiker, mit ihm noch in seine Wohnung am Venusberg in der Neustadt zu kommen. Dort bot er ihm ein Getränk an, versetzte dieses heimlich mit einer Mischung aus Ecstasy und Amphetaminen.

Marco T. lebte vier Monate lang mit der Leiche im Gästezimmer

Als die Droge zu wirken begann, brachte er sein Opfer ins Schlafzimmer, verging sich sexuell an ihm. Der junge Mann wehrte sich, begann laut zu schreien, woraufhin der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft „in erheblichem Umfang gewalttätig wurde“.

Schließlich verstarb der junge Mann. Woran – ob an dem hochdosierten Drogen-Cocktail oder den Folgen der Gewaltanwendung – konnte später nicht mehr geklärt werden. Als man die Leiche des jungen Mannes im Januar 2020 in der Erdgeschosswohnung von Marco T. fand, war sie schon zu stark verwest.

Die Leiche von Matheus José Gabriel A. (✝29) wurde stark verwest in der Hamburger Wohnung des Angeklagten gefunden. privat/hfr
Die Leiche von Matheus José Gabriel A. (✝29) wurde stark verwest in der Hamburger Wohnung des Angeklagten gefunden.

Beim Prozess gegen den 46-Jährigen erklärte dieser durch seinen Anwalt, Matheus A. habe die Drogen selbst eingenommen, sei sexuell zudringlich geworden und hätte ihn mit einem Kopfkissenbezug gefesselt. Als er sich befreite und es zu einer Rangelei kam, soll der Brasilianer müde geworden sein und sich ins Bett gelegt haben.

Marco T. habe sich dann zu ihm gelegt und am nächsten Morgen festgestellt, dass er nicht mehr lebt. Er habe jedoch nicht die Polizei rufen wollen, da es bei ihm bereits zwei Wohnungsdurchsuchungen gegeben hatte, bei denen jeweils Drogen gefunden wurden. Das Opfer hatte er danach ins Gästezimmer gebracht.

Krankenpfleger soll auch andere Männer sexuell belästigt missbraucht

Doch das Gericht glaubte ihm seine Version nicht. Denn Marco T. ist kein unbeschriebenes Blatt. 2018 soll er einem Kollegen auf einem Open-Air Festival K.o.-Tropfen verabreicht, ihn anschließend in seine Wohnung gebracht und den bewusstlosen Mann vergewaltigt haben. Mit angefertigten Bildern und Videos, auf denen das Gesicht des Opfers zu sehen war, soll er ihn dann erpresst und gedroht haben, die Aufnahmen im Internet zu veröffentlichen. Der Mann wandte sich an die Polizei, trat später im Prozess gegen Marco T. als Nebenkläger auf.

Auch ein Übernachtungsgast aus Kanada beschwerte sich einmal bei der Plattform „Couchsurfing“, dass Gastgeber Marco T. sich an ihm verging, als er aus einer Bewusstlosigkeit erwacht sei.

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Im April 2021 wurde Marco T. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Im August 2022 hob der Bundesgerichtshof den Schuldspruch wieder auf. Das Urteil wurde als nicht tragfähig bewertet, da aufgrund der starken Verwesung der Leiche nicht mehr genau geklärt werden konnte, welche Handlung des Täters den Tod des 29-Jährigen herbeigeführt hatte und ob tatsächlich ein Mordmerkmal vorlag.

Ab Donnerstag wird der Fall erneut vor dem Hamburger Landgericht verhandelt.

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