Leerstands-Rätsel in Eimsbüttel: Politiker ergreifen ungewöhnliche Maßnahme
Es war einmal ein schönes Gründerzeithaus, heute bietet sich jedoch ein trauriges Bild: An den Balkonen blättert der Putz ab, die Fenster sind verdreckt, die Scheiben zum Teil zerbrochen. Seit Jahren stehen die 26 Wohnungen an der Grindelallee leer – und seit Jahren sorgt der vor sich hin rottende Altbau für heftigen Ärger. Jetzt wendet sich die Lokalpolitik sogar direkt an den Senat und wirft dem eigenen Bezirk Untätigkeit vor.
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Es war einmal ein schönes Gründerzeithaus, heute bietet sich jedoch ein trauriges Bild: An den Balkonen blättert der Putz ab, die Fenster sind verdreckt, die Scheiben zum Teil zerbrochen. Seit Jahren stehen die 26 Wohnungen an der Grindelallee leer – und seit Jahren sorgt der vor sich hin rottende Altbau für heftigen Ärger. Jetzt wendet sich die Lokalpolitik sogar direkt an den Senat und wirft dem eigenen Bezirk Untätigkeit vor.
„Das ist ein sehr ungewöhnlicher Schritt in einem ungewöhnlichen Fall“, sagt Mikey Kleinert von den Eimsbütteler Linken. Am Donnerstag beschloss die Bezirksversammlung einstimmig, im Fall der Grindelallee 80 den Senat anzurufen.
Rotherbaum: Das steckt hinter dem Fall der Grindelallee 80
Eigentümer des Gebäudes in Rotherbaum ist seit zehn Jahren Immobilieninvestor Sven B. Einige Jahre nach dem Kauf kam es bereits zu Wasserschäden, Schimmel, die Wärmeversorgung war immer wieder unterbrochen. 2019 ordnete der Bezirk für die verbliebenen acht Mietparteien die Zwangsräumung an.
Nach Jahren des Verfalls und inzwischen 130.000 Euro an verhängten Bußgeldern gegen B. reichte es der Bezirksversammlung: Im Juni 2023 beschloss sie, einen sogenannten Treuhänder für die Immobilie einzusetzen. Es sei denn, es werde innerhalb der nächsten sechs Monate ein Termin für eine Zwangsversteigerung angesetzt. Ein Treuhänder ist wie eine „Enteignung auf Zeit“. Dieser übernimmt die Verpflichtung des eigentlichen Eigentümers – also hier Wohnungen sanieren und vermieten – bis der Rechtsstreit beigelegt ist.
Die sechs Monate verstrichen, zu einer Zwangsversteigerung kam es nicht – und auch ein Treuhänder ist vorerst nicht in Sicht. Denn laut Bezirk braucht es sowohl für das eine als auch das andere einen eindeutigen Eigentümer. Allerdings befindet sich B. seit Jahren mit einem potenziellen Käufer, einem Hamburger Unternehmen, im Rechtsstreit um den Verkauf der Immobilie. Dieses Unternehmen ließ sich bereits 2017 im Grundbuch als Käufer vormerken, dann ging es wegen Uneinigkeiten über den Kaufpreis allerdings ein Jahr später vor Gericht – bis heute ohne Ergebnis.
„Das bedeutet, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach erst nach Ausgang dieses Rechtsstreits zu einem Eigentümerwechsel kommt oder das ausgesetzte Zwangsversteigerungsverfahren auf den jetzigen Eigentümer angewendet wird“, begründet Becker das Vorgehen des Bezirks.
Bezirksversammlung ruft wegen Grindelallee 80 Senat an
Das will die Bezirksversammlung so nicht durchgehen lassen – und rief deshalb direkt den Senat wegen „Nichtumsetzung des Antrags von Juni 2023“ an. „Es ist unverständlich, dass nach sechs Jahren Stillstand noch immer Verfahrensfragen im Vordergrund stehen. Man hatte genug Zeit, sich zu überlegen, wie man damit arbeitet. Spätestens mit dem beschlossenen Antrag der Bezirksversammlung hätte intensiv an einem Plan zur Umsetzung gearbeitet werden müssen“, kritisiert Kleinert. Er hofft, dass dadurch endlich Bewegung in die Sache kommt.