• In der Vergangenheit demonstrierten mehrere Organisationen für die Aufnahme von Flüchtlingen. 
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Lange Verfahren: So viele Menschen leben in Hamburg mit Flüchtlingsstatus

Vor fünf Jahren kamen Hunderttausende Menschen aus Syrien und anderen Ländern nach Deutschland. In vielen Fällen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Asylanträge ab. Die Klagen dagegen beschäftigen die Verwaltungsgerichte bis heute, auch in Hamburg.

Fünf Jahre nach der Ankunft Hunderttausender Flüchtlinge aus Syrien und anderen Ländern in Deutschland sind bei den Hamburger Verwaltungsgerichten noch mehrere Tausend Asylverfahren anhängig. Ende August hatte das Verwaltungsgericht 3612 Klagen zu bearbeiten, das Oberverwaltungsgericht war mit 128 Verfahren beschäftigt. 

Flüchtlinge in Hamburg: Asylanträge werden bis heute bearbeitet

„Es handelt sich danach vor allem bei dem Verwaltungsgericht weiterhin um Bestandszahlen auf hohem Niveau“, erklärte Gerichtssprecher Max Plog. Berufungen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte sind nur unter bestimmten Umständen möglich, weswegen die Zahl der Verfahren beim Oberverwaltungsgericht sehr viel geringer ist.

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Ende August lebten in Hamburg knapp 55 000 Menschen mit einem Flüchtlingsstatus. Von ihnen kamen rund 10 000 aus Syrien und gut 9700 aus Afghanistan. Neuankömmlinge müssen zunächst einen Asylantrag stellen, über den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet. Gegen den Bescheid können die Antragsteller beim Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Nach fünf Jahren: Verfahrensdauer bei Asylanträgen steigt an

Besonders die 19 Kammern am Verwaltungsgericht hatten in den vergangenen Jahren deutlich mehr zu tun. 2017 waren 5903 Klagen zu bearbeiten. Seitdem ist der Berg an Verfahren kontinuierlich gesunken, zuletzt allerdings in geringerem Tempo.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer stieg von 17,1 Monaten im vierten Quartal 2018 auf 23,9 Monate im zweiten Quartal dieses Jahres, wie aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht. Die längere Dauer erklärte das Verwaltungsgericht mit dem Abschluss älterer Verfahren, die den Durchschnitt in die Höhe trieben. (dpa/aba)

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