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  • Am Landgericht Oldenburg zeigte ein Staatsanwalt viel Milde für einen Prügelvater.
  • Foto: picture alliance/dpa

Landgericht Oldenburg: Mit Bibelzitat: Staatsanwalt rechtfertigt Prügel gegen Kinder

Oldenburg –

Ein Vater, den seine Tochter angezeigt hatte, weil er ihre jüngeren Geschwister geschlagen hat, ist im Landgericht Oldenburg in Niedersachsen auf einen äußerst verständnisvollen Staatsanwalt getroffen. „Wer sein Kind liebt, züchtigt es“, zitierte der Ankläger in seinem Plädoyer die Bibel – und forderte eine milde Strafe.

In dem Berufungsprozess ging es um jahrelange Kindesmisshandlung in einer Familie in Friesoythe (Landkreis Cloppenburg). Die ältere Tochter hatte Anzeige erstattet, nachdem sie ihre Geschwister erneut hatte schreien hören. Ihr Vater sei mit einem Gürtel aus dem Kinderzimmer gekommen. Auch sie selbst sei in ihrer Kindheit verprügelt worden, sagte sie aus. Der Angeklagte hatte die Prügel gestanden und erklärt, die Kinder hätten ihn provoziert.

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Seit 20 Jahren ist es in Deutschland verboten, Kinder zu schlagen (Symbolbild)

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picture alliance / ZB

Landgericht Oldenburg: Staatsanwalt rechtfertigt Prügel gegen Kinder

Der Staatsanwalt zeigte sich bibelfest und nachsichtig gegenüber den gewaltsamen Erziehungsmethoden. Wie die „Nordwest-Zeitung“ berichtet, zitierte er in seinem Plädoyer den Bibelsatz „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“ aus dem Alten Testament und erklärt, auch Papst Franziskus halte es für in Ordnung, wenn man seine Kinder würdevoll schlage. 

Staatsanwalt in Oldenburg: Plädoyer mit Bibelzitat

Die Vorsitzende Richterin habe fassungslos auf das Plädoyer reagiert, so der NDR. Seit 20 Jahren ist es in Deutschland verboten, seine Kinder zu schlagen.

Die wörtliche Aussage des Staatsanwaltes in dem Berufungsverfahren lasse sich nicht nachvollziehen, sei inhaltlich aber zutreffend, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Die Behörde bedauerte in der Mitteilung „die überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl ihres Anklagevertreters.“

Oldenburg: Religion als Rechtfertigung für Prügel

Weiter erklärte Sprecher Mathias Hirschmann: „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer. Es darf kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“

Der Vorgang vom Mittwoch sei Gegenstand einer internen Aufarbeitung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liege nicht vor.

Prügel in Oldenburg: Das sagt das Justizministerium

Dem niedersächsischen Justizministerium wurde der Vorfall nach eigenen Angaben am Donnerstagmorgen bekannt. Es sei von der Staatsanwaltschaft ein Bericht erfordert worden, um den Vorgang bewerten zu können, so ein Ministeriumssprecher: „Dass Kinder ein gesetzliches verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben, steht natürlich außer Frage.“ (ste/dpa)

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