Beunruhigender Teenie-Trend Lachgas: Kommt jetzt das Verbot auf dem Kiez?
Die Konsumenten werden immer jünger, die Beschaffung immer leichter. Lachgas ist jederzeit für jedermann zu haben. Polizei und Suchtexperten warnen vor dem Rausch aus dem Luftballon, insbesondere auf dem Kiez ist dies ein zunehmendes Problem (MOPO berichtete). Die Hamburger Innen- und die Gesundheitsbehörde wollen nun auf Bundesebene eine Veränderung erwirken. Wird der Verkauf von Lachgas jetzt eingeschränkt?
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Die Konsumenten werden immer jünger, die Beschaffung immer leichter. Lachgas ist jederzeit für jedermann zu haben. Polizei und Suchtexperten warnen vor dem Rausch aus dem Luftballon, insbesondere auf dem Kiez ist dies ein zunehmendes Problem (MOPO berichtete). Die Hamburger Innen- und die Gesundheitsbehörde wollen nun auf Bundesebene eine Veränderung erwirken. Wird der Verkauf von Lachgas jetzt eingeschränkt?
Lachgas wirkt innerhalb von Sekunden stark euphorisierend. Es wird schon seit Jahrzehnten konsumiert. Allerdings sei neu, dass es massenhaft und so hartnäckig passiere. „Und dass die Konsumenten immer jünger werden“, sagt Suchtexperte Prof. Rainer Thomasius, Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kinder- und Jugendalters am UKE. Der Experte warnt vor dem Konsum, der unter anderem zu Bewusstlosigkeit, Nervenschäden und sogar Atemstillstand führen kann. Er und andere Suchtexperten fordern ein Verkaufsverbot an Minderjährige und ein generelles Verkaufsangebot an Tankstellen und Kiosken.
Jugendschutz klärt Kiosk-Betreiber auf dem Kiez auf
Innen- und Gesundheitsbehörde wissen um die Problematik. „Im Bereich St. Pauli wird nach Einschätzung der Polizei Hamburg durch eine Vielzahl von Kiosken Lachgas in Gebinden mit unterschiedlichen Volumen zum Verkauf angeboten“, sagt Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde. Zuletzt seien viele Kiosk-Betreiber insbesondere durch die Mitarbeiter des Jugendschutzes aufgesucht und sensibilisiert worden, so Schaefer. Doch die Aufklärung dürfte die Betreiber wenig interessieren. Für sie sind die bunten Kartuschen ein lukratives Geschäft.
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Lachgas ist gesetzlich nicht eingeschränkt – weder im Betäubungsmittelgesetz, noch im sogenannten Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Erwerb, Besitz und die Abgabe sind in Deutschland legal. Ohne Altersbeschränkung. „Durch eine gesetzliche Einstufung als Betäubungs- oder Arzneimittel könnte die Verfügbarkeit deutlich reduziert werden“, sagt der Sprecher der Innenbehörde.
Laut Gesundheitsbehörde wurde das Thema sowohl in der „Ständigen Arbeitsgruppe Suchtprävention“, als auch in den Arbeitsgremien der Fachstelle erläutert. „Auf Landesebene können wir hierzu leider nicht tätig werden. Hamburg hat deshalb bei den Gesundheitsressorts der Länder angestoßen, den Bund aufzufordern, die freie Abgabe zu limitieren“, sagt Sprecher Wolfgang Arnhold. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas seit November 2023 illegal – und auch in den Niederlanden sind Verkauf und Besitz größtenteils verboten.