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  • Die Pflegerin Romana Knezevic hatte die Zustände im AK St. Georg kritisiert (Symbolbild).
  • Foto: dpa

Kündigung in Asklepios-Klinik: So äußert sich die Gesundheitsbehörde

Sollte sich der Hamburger Senat in den Konflikt zwischen der Pflegerin Romana Knezevic und der Asklepios-Klinik St. Georg einschalten? Die Pflegerin hatte im NDR dramatische Zustände in dem Krankenhaus kritisiert. Während andere Pfleger ihre Darstellung bekräftigten, wies der Klinikkonzern sie entschieden zurück – und will der Pflegerin kündigen. Mehrere Stimmen haben daraufhin gefordert, der Senat als Mitgesellschafter solle auf die Krankenhausverwaltung einwirken, der Pflegerin nicht zu kündigen.

Die Stadt Hamburg ist mit 25,1 Prozent an der „Asklepios Kliniken Hamburg GmbH“ beteiligt. Doch zumindest öffentlich hält sie sich bislang aus dem Kündigungskonflikt raus: Er äußere sich nicht näher zu den Einzelheiten innerbetrieblicher Vorgänge und arbeitsrechtlicher Konflikte, so der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich, zur MOPO. Dies sei jedoch ausdrücklich keine Bewertung seitens des Senats, sondern ein Prinzip, von dem an dieser Stelle nicht abgewichen werden könne.

Corona-Situation in Hamburger Krankenhäusern: Linksfraktion fordert Maßnahmen vom Senat

Die Hamburger Krankenhausbewegung und das Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus hatten zudem an den Senat appelliert, mehr politische Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung zu übernehmen und striktere, stadtweite Lösungen zu schaffen. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Hamburger Linksfraktion, Deniz Celik, hatte den Senat am vergangenen Montag aufgefordert, sich einzuschalten: Durch die Einstellung von ausreichend Personal sollten Pfleger von Service- und Reinigungstätigkeiten befreit werden, außerdem sollten leicht verschiebbare Eingriffe deutlicher untersagt und Krankenhauspersonal engmaschig getestet werden.

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„Die Krankenhausplanungsbehörde ist in kontinuierlichen – täglichen – Abstimmungen mit den Häusern“, so Helfrich nun zur MOPO. In diesem Rahmen seien in den vergangenen Wochen zahlreiche Anordnungen ergangen, die sich zum Beispiel auf Kapazitätenplanung, aber auch Sicherheitsvorkehrungen wie Testungen beziehen.

Hamburger Gesundheitsbehörde: „Senat greift ein, wo erforderlich“

Gleichzeitig sei es in dieser herausfordernden Lage für die Krankenhäuser erforderlich, eigene Planungen anstellen zu können, so das Statement der Gesundheitsbehörde. Übermäßig direktives Einwirken der Planungsbehörde könne die operative Leitung und Steuerung innerhalb der Krankenhäuser erschweren. „Der Senat steuert und greift ein, wo erforderlich; die Betreiber müssen aber den Betrieb ihrer Häuser selbst verantworten und daher auch steuern können.“

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