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  • Foto: picture alliance/dpa

Kraftwerk Moorburg: Hamburger Gericht stoppt Kühlung mit Elbwasser

Sieg für die Umweltschützer: Vattenfall muss die Durchlaufkühlung mit Elbwasser beim Kohlekraftwerk Moorburg endgültig stoppen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die 2010 von der Stadt erteilte Erlaubnis zur Entnahme und zum Wiedereinleiten von Elbwasser rechtswidrig ist (Az. 1 E 26/18). Geklagt hat der Bund für Umwelt- und Naturschutz.

Pro Sekunde werden für die Durchlaufkühlung 64 Kubikmeter Wasser aus dem Fluss gesogen. Die Richter verweisen in ihrer Entscheidung auf das „wasserrechtliche Verschlechterungsverbot“.

Dieses Verbot hält Vattenfall nicht ein, weil es das Wasser nach dem Kühldurchlauf erwärmt in die Elbe zurückleitet, also in einem ökologisch schlechteren Zustand. Auch Fische werden beim Ansaugen getötet.

Moorburg: Richter stoppen Durchlaufkühlung mit Elbwasser

Der BUND war bereits 2013 erfolgreich gegen die Durchlaufkühlung vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Stadt und Vattenfall zogen damals jedoch vor das Bundesverwaltungsgericht – und weil das fischfreundliche Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde weiter Elbwasser in den Kühldurchlauf gepumpt. 

Europa-Richter stoppten Vattenfall bereits 2017

Erst eine erfolgreiche Klage des BUND vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stoppte 2017 die Durchlaufkühlung. Dass der Fall nun erneut in Hamburg gelandet ist, liegt daran, dass das Bundesverwaltungsgericht das Thema nach dem EU-Urteil zurück an die Hamburger Richter verwiesen hat  – die nun den EU-Richtern folgten.

Vattenfall kann das umstrittene Kraftwerk, das als das modernste seiner Art gilt, dennoch weiter betreiben: Solange das Elb-Kühlwasser in einem Kreislauf zirkuliert, ist rechtlich alles in Ordnung. Für die Kreislaufkühlung wird pro Sekunde ein Kubikmeter Elbwasser entnommen. Der Betrieb des Kühlturms ist für Vattenfall allerdings die teurere Variante.

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