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Prozess um Käpt'n Iglo
  • Die berühmte Werbefigur ist aktuell Gegenstand eines Rechtsstreits.
  • Foto: picture alliance/dpa/obs/Iglo Deutschland

Kopie-Zoff um Deutschlands berühmtesten Werbekapitän

Seit 1985 hilft Käpt’n Iglo in Deutschland beim Fischstäbchenverkauf. Das Unternehmen wollte nun einem Konkurrenten eine ähnlich maritime Werbefigur gerichtlich verbieten lassen – doch das Vorhaben scheiterte. Es ist bereits die zweite Niederlage für Käpt’n Iglo in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur.

Iglo hatte bereits in der ersten Instanz im Dezember 2020 vor dem Münchner Landgericht verloren. Nun wies das Oberlandesgericht München am Donnerstag die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers ab. Die Begründung steht noch aus. Iglo sieht Verwechslungsgefahr für die Verbraucher, da der Hersteller Appel ebenfalls mit einem bärtigen Herren vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte wirbt.

Bereits vor dem Urteil hatte das Gericht deutlich gemacht, dass es eine Verwechslungsgefahr für nicht übermäßig groß hält. Unter anderem ist auf den Appel-Produkten auch das Appel-Logo deutlich zu erkennen. Das machte der Vorsitzende Richter Andreas Müller deutlich. „Nach unserer vorläufigen Auffassung scheidet eine Täuschung über die betriebliche Herkunft aus.“

Marketing-Streit um Käpt’n Iglo vor Gericht

Auch wenn Verbraucher das Appel-Logo bei Betrachtung der Reklame auf dem kleinen Display ihres Mobiltelefons nicht sehen könnten, wäre das nach Einschätzung des Senats kein Schaden für Iglo: „Der Verkauf von Fischkonserven über Mobiltelefone dürfte ein völlig unüblicher Vertriebskanal sein“, sagte der Richter.


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Käpt’n Iglo macht in Deutschland seit 1985 Reklame, in seinem Heimatland Großbritannien als Captain Birdseye bereits seit 1966. Ein Problem für die Richter: Der Kapitän hat im Laufe der Jahrzehnte viele Verwandlungen durchgemacht, und dem Senat war unklar, welchen der zahlreichen Käpt’ns die Konkurrenz verletzt haben soll.

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Denn wettbewerbsrechtlich geschützt sein könnte demnach höchstens eine konkrete Ausgestaltung der Figur, nicht aber die allgemeine Konzeption. „Wir haben ungefähr 500 Abbildungen von Käpt’n Iglo in der Akte“ sagte der Vorsitzende Richter. „Eine Nachahmung setzt voraus, dass man das Original kennt. Wir wollen wissen: Was ist das Original?“

Will die Konkurrenten-Marke Iglos Werbefigur kopieren?

Die von Iglo beauftragte Kanzlei nannte schließlich die frühere Verkörperung des Käpt’ns durch den britischen Schauspieler Mark Fletcher, der 2018 zum Ärger patriotischer Briten durch einen Italiener abgelöst wurde. Der Käpt’n ist mit drei „Kernmerkmalen“ demnach ein weißgrau-bärtiger Mann mittleren Alters, der einen blauen Anzug mit weißem Rollkragen und eine blaue Seemannsmütze trägt.

Die konkurrierende Appel-Figur posiert an der Küste, trägt ebenfalls Bart und Mütze, stellt aber laut Appel keinen Seemann dar. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die Appel-Figur einen „eleganten Dreiteiler“ und keine Seemannskleidung trägt. „Die Person scheint sich eher in ihrer Freizeit am Strand aufzuhalten“, stellte der Vorsitzende fest.

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Die von Iglo beauftragte Anwältin verwies auf eine Online-Umfrage, der zufolge der distinguierte Appel-Herr in seinem Dreiteiler tatsächlich von vielen Verbrauchern falsch identifiziert wird: „Es wird in dieser Figur immer und allein der Käpt’n Iglo gesehen. Das ist eben dieser bärtige Mann, den man kennt aus dem Fernsehen und der Werbung.“

München liegt zwar fern der Nordseeküste, doch sind die Gerichte der bayerischen Landeshauptstadt unter Juristen für ihre Expertise im Wettbewerbsrecht bekannt. (dpa)

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