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  • Foto: picture alliance / Axel Heimken/

Kopftuch-Zoff: Fitnessstudio muss Muslima Schadenersatz zahlen

Billstedt –

Sie hatte den Vertrag mit einem Fitnessstudio im schleswig-holsteinischen Oststeinbek bereits unterschrieben. Daraufhin teilte das Studio der jungen Muslima aus Hamburg schriftlich mit, dass sie nicht mit Kopftuch trainieren dürfe, aus Versicherungsgründen. Die junge Frau klagte daraufhin – und bekam Recht.

Zunächst wandte sich die Hamburgerin an die Beratungstselle Amira. Die Mitarbeiter dort rieten ihr zur Klage und verwiesen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, so berichtet der „NDR“. Das Amtsgericht Reinbek gab der jungen Frau recht, das Fitness-Studio muss nun zahlen – 1000 Euro Entschädigung.

Hamburg: Kopftuch-Streit mit Fitnessstudio kein Einzelfall

Die Erfahrungen der Muslima mit dem Fitnessstudio seien kein Einzelfall, so Birte Weiß von der Beratungsstelle Amira. Der Fall ist ihr wichtig, „weil es eine Bestätigung gibt, dass erfahrenes Unrecht tatsächlich als Unrecht anerkannt wird“.

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Die junge Frau aus Billstedt reagiert erleichtert: „Daraus schöpfe ich sehr viel Kraft, im Recht zu sein. Diese Machtlosigkeit ist nicht mehr da und ich fühle mich auch nicht mehr als Opfer.“ (mp)

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