• Foto: picture alliance/dpa

Koalitionsgespräche in Hamburg: Kinderhilfswerk fordert: Wahlrecht ab 14!

Hamburg ist das einzige Bundesland, in dem die Rechte von Kindern nicht in der Landesverfassung verankert sind. Das muss sich dringend ändern, meint das Deutsche Kinderhilfswerk angesichts der Koalitionsgespräche in der Hansestadt.

„Die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben“, erklärte Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Konvention sei geltendes Recht in Deutschland und müsse daher auch in Hamburg eine stärkere Gewichtung bekommen.

Kinderrechte im Koalitionsvertrag berücksichtigen

In einem Schreiben an Bürgermeister Peter Tschentscher und Landeschefin Melanie Leonhard (SPD) sowie an die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank und Parteichefin Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen) fordert das Kinderhilfswerk die Politik dazu auf, die Kinderrechte auch im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen.

„Die Gestaltung der Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche wird maßgeblich über die Zukunftsfähigkeit Hamburgs entscheiden“, so Hofmann. Wie wenig Raum der Situation von Kindern in der Stadt eingeräumt wird, zeige aktuell die Corona-Krise anschaulich. Kinder würden momentan nur als Anhängsel ihrer Eltern betrachtet – und nicht als eigenständige Individuen. Nach Ansicht des Kinderhilfswerks muss die Gesellschaft an dieser Stelle umdenken und zu einem anderen Selbstverständnis kommen.

Kinderhilfswerk: Wahlalter auf 14 absenken!

Die Organisation hat der Politik einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, zu der neben der Verankerung der Kinderrechte in der Landesverfassung auch die Einrichtung einer landesweiten Fach- und Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung gehört sowie die Berufung eines Beauftragten für Kinder- und Jugendrechte.

Das könnte Sie auch interessieren: Abgeordneter fordert: Stärkt endlich den Kinderschutz

Außerdem regt das Kinderhilfswerk eine weitere Absenkung des Wahlalters in Hamburg an, also von 16 auf 14 Jahre. „Vierzehn ist eine wichtige Grenze in der Entwicklung von Kindern zu Jugendlichen. Ab 14 sind sie religionsmündig und zum Beispiel auch Scheckkarten berechtigt“, so Uwe Kamp, Pressesprecher des Kinderhilfswerks. (ng)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp