Knöllchen-Dickkopf aus Altona: Ich parke falsch – aus Notwehr
Joachim Begemann (67) ist sauer. „Ich habe die Nase voll“, schimpft er. Der Gymnasiallehrer im Ruhestand wohnt seit Mai 2020 in der Neuen Mitte Altona (NMA), einem autoarmen Quartier in Altona-Nord. Autoarm – das bedeutet, dass die wenigen Parkflächen nur stundenweise und gegen Gebühr benutzt werden dürfen. Bewohnerparkausweise gibt es nicht, zum Dauerparken sind einzig die vorhanden Tiefgaragenstellplätze vorgesehen. Davon jedoch gibt es nur für etwa jede vierte Wohnung einen, der Rentner besitzt keinen. Er parkt falsch, kassiert Knöllchen, landet bis vor Gericht – und sieht sich bis zuletzt im Recht.
Joachim Begemann (67) ist sauer. „Ich habe die Nase voll“, schimpft er. Der Gymnasiallehrer im Ruhestand wohnt seit Mai 2020 in der Neuen Mitte Altona (NMA), einem autoarmen Quartier in Altona-Nord. Autoarm – das bedeutet, dass die wenigen Parkflächen nur stundenweise und gegen Gebühr benutzt werden dürfen. Bewohnerparkausweise gibt es nicht, zum Dauerparken sind einzig die vorhandenen Tiefgaragenstellplätze vorgesehen. Davon jedoch gibt es nur für etwa jede vierte Wohnung einen, Begemann besitzt keinen. Seine Lösung: Er parkt falsch, kassiert Knöllchen, landet vor Gericht – und sieht sich bis zuletzt im Recht.
Beim Einzug habe er bewusst auf einen Garagenstellplatz verzichtet – aus Rücksicht auf Familien mit Kindern, sagt Joachim Begemann. Sein Auto braucht er nicht täglich, und doch ist es für ihn unverzichtbar, weil er damit seine betagte Mutter besuchen fährt. Für den Bedarfsfall wollte er es im angrenzenden Viertel abstellen. Doch die 2021 eingeführte Bewohnerparkzone östlich der Harkortstraße macht dem Altonaer einen Strich durch die Rechnung: Für die erhalten die Bewohner der NMA nämlich keinen Parkausweis. „Eine Pkw-Verbannung“, findet Begemann.
Altona-Nord: NMA-Bewohner wehrt sich gegen Parkverbot
Die Regelung verstoße „grob gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, schreibt er in einer Petition. Die Verkehrsbehörde sieht das anders und stellt klar: „Aus naheliegenden Gründen kann man einen Bewohnerparkausweis nur in einem Gebiet beantragen, in dem man auch wohnt“, so ein Behördensprecher zur MOPO. Die Kritik, als Bewohner eines autoarmen Quartiers die Vorzüge einer ruhigen Wohnstraße genießen zu wollen, gleichzeitig aber die Nachbarschaft zuzuparken, lässt Begemann nicht gelten: „Ich kann mein Auto doch nicht in Luft auflösen“, sagt er.

Notgedrungen weicht er auf ein Areal nördlich der NMA aus. Unter einer S-Bahnbrücke neben dem Autovermieter „Wucherpfennig“ an der Stresemannstraße gibt es Plätze, die nicht zu einer Bewohnerparkzone gehören. Doch auch sie sind begehrt, nicht immer ist dort ein Stellplatz zu finden. Also parkt er mehrfach auf einem unbefestigten Bereich gleich daneben. Das jedoch ist verboten – vier Knöllchen kassiert er so. Begemann legt Widerspruch ein, bis es am Donnerstag zum Verfahren über drei der Ordnungswidrigkeiten vor dem Amtsgericht Altona kommt.
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Vor Prozessbeginn gibt sich der 67-Jährige kämpferisch: Er sei entschlossen, das Verfahren zu politisieren und die Missstände der städtischen Verkehrspolitik anzuprangern. In der Verhandlung zeigt die junge Richterin Verständnis für die Situation, das Parkverbot sei nicht offensichtlich gewesen: „Ich hätte auch dort geparkt“, sagt sie. Spätestens nach dem ersten Bußgeldbescheid aber hätte Begemann einsehen müssen, dass sein Auto dort nicht stehen darf.
Vor Gericht macht der Angeklagte einen Rückzieher
Sie macht ihm ein Angebot: Zwei der Ordnungswidrigkeitsverfahren werden eingestellt, beim Dritten soll er den Widerspruch zurücknehmen und zahlen. Dann die Überraschung: Begemann, der sich selbst verteidigt, akzeptiert. Nach nur zehn Minuten ist die Verhandlung beendet. Auf einen zaghaften Versuch, noch über Politik zu sprechen, lässt sich die Richterin nicht ein.
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Der Angeklagte wirkt enttäuscht, vermutlich auch von sich selbst. Das wohlwollende Agieren der Richterin nahm ihm offenbar den Wind aus den Segeln. Wie geht es für ihn weiter? Er wolle sich nun auf seine Petition konzentrieren, sagt er. Eine Handvoll Nachbarn habe bereits unterschrieben. Wird er weiter auf der fraglichen Fläche parken? „Im Notfall ja“, so Begemann.