• Ab Freitag gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen in Hamburg – auch Kinder werden diesmal nicht von der Regelung ausgenommen. (Symbolbild)
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Keine Ausnahmen für Kinder: Darum hält Hamburg an den strengen Kontaktregeln fest

Ab heute gelten in Hamburg die scharfen Kontaktbeschränkungen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Während andere Bundesländer Ausnahmen für Kinder schaffen, bleibt der Senat in Hamburg streng.

Um die Betreuungssituation zu erleichtern, wollen einige Länder Kinder von den strengen Kontaktregeln ausklammern: In Bremen etwa sollen Kinder bei den Kontaktbeschränkungen überhaupt nicht mitgezählt werden – lediglich über eine mögliche Altersgrenze wird noch diskutiert.

Schleswig-Holstein will Kinder unter 15 Jahren, die von Familienangehörigen betreut werden, und Pflegebedürftige als Ausnahmen gelten lassen. Auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern beraten über mögliche Lockerungen für Kinder.

Hamburg: Darum hält der Senat an den strengen Kontaktregeln für Kinder fest

In Hamburg sollen die Kontaktbeschränkungen derweil auch für Kinder gelten. Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) äußerte sich bei der letzten Landespressekonferenz am Mittwoch, den 6. Januar zu der Entscheidung des Senats. Er berief sich auf die „dringende Empfehlung aus dem Expertenkreis, so konsequent wie möglich Kontakte zu beschränken“. Es sei im Vorfeld nochmal ausführlich besprochen worden, ob man Ausnahmen gewähren sollte – doch das sei einfach nicht möglich.

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„Wir wollen jetzt und müssen jetzt leider in diesen drei Wochen sehr streng beschränken“, betont Tschentscher weiter. Lediglich die private Kinderbetreuung soll nicht weiter eingeschränkt werden – das hätte auch schon vorher geholten.

Hamburg: Private Kinderbetreuung wird nicht eingeschränkt

„Für privat organisierte Kinderbetreuung soll es nicht schlechter sein als in der offiziellen Kita“, begründet der Bürgermeister. Wer aber zu Hause Besuch empfange, solle nur eine Person empfangen – das gelte eben auch für Kinder unter 14 Jahren.

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