Antisemitischer Angriff in Hamburg: Täter (18) bekommt härtere Strafe
Zweiter Prozess um den antisemitischen Angriff auf eine Mahnwache in der Mönckebergstraße: Im Berufungsverfahren hat das Landgericht Hamburg am Freitag das Urteil gegen einen inzwischen 18 Jahre alten Berliner mit syrischen Wurzeln verschärft. Der Jugendliche hatte vor zwei Jahren den Juden Sebastian F. (61, Name geändert) antisemitisch bepöbelt und so heftig ins Gesicht geschlagen, dass der auf einem Auge erblindete. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung nahm das Gewaltopfer erstmals wieder an der Mahnwache für Israel teil – und sprach mit der MOPO über das neue Urteil.
Zweiter Prozess um den antisemitischen Angriff auf eine Mahnwache in der Mönckebergstraße: Im Berufungsverfahren hat das Landgericht Hamburg am Freitag das Urteil gegen einen inzwischen 18 Jahre alten Berliner mit syrischen Wurzeln verschärft. Der Jugendliche hatte vor zwei Jahren den Juden Sebastian F. (61, Name geändert) antisemitisch bepöbelt und so heftig ins Gesicht geschlagen, dass dieser auf einem Auge erblindete. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung nahm das Gewaltopfer erstmals wieder an der Mahnwache für Israel teil – und sprach mit der MOPO über das neue Urteil.
„Ich bin froh, dass das Verfahren jetzt beendet ist“, sagt Sebastian F.. Anlässlich des achtjährigen Jubiläums der Mahnwache war er am Freitag erstmals wieder bei der Kundgebung vor dem Rathaus dabei, in Begleitung seiner Mutter (81), die den brutalen Angriff auf ihren Sohn am 18. September 2021 mit ansehen musste. Beide haben sich seitdem sehr zurückgezogen, leiden psychisch dauerhaft unter dem Angriff.
100.000 Euro Schmerzensgeld für Verlust des Augenlichts
Der Teenager aus Berlin wurde in zweiter Instanz zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, mit sogenannter Vorbewährung. Heißt: Wenn Aram A. in den kommenden sechs Monaten 60 Arbeitsstunden ableistet und mit Erfolg eine Einrichtung gegen Antisemitismus bei Jugendlichen besucht, dann kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach weiteren drei Jahren ohne Straftaten würde sie ihm erlassen werden. In der ersten Instanz war Aram A. zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.
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Im Auftrag von Sebastian F. hat die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Christiane Yüksel den jungen Berliner nun auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro verklagt. „Der hat bisher keine echte Reue gezeigt, der tut sich nur selbst leid“, sagt Sebastian F.: „Wenn er irgendwann einmal Geld verdient, kann er das Schmerzensgeld ja nach und nach zahlen, damit er sein Leben lang daran denkt, was er getan hat.“

Zur Jubiläums-Mahnwache auf dem Rathausmarkt kam auch Hamburgs CDU-Chef Dennis Thering und sprach ein Grußwort. Thering forderte darin die Schließung des Islamischen Zentrums an der Alster, dem verlängerten Arm der iranischen Mullahs, und die Einrichtung einer Städtepartnerschaft mit einer israelischen Stadt.