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IS-Kämpfer
  • Fahrzeugkonvoi der Terrormiliz Islamischer Staat (undatiertes Foto)
  • Foto: Uncredited/Militant website/AP/dpa

Vergewaltigt und misshandelt: IS-Frau soll Sklavin gehalten haben

Die Bundesanwaltschaft klagt eine weitere IS-Rückkehrerin vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg an. Unter anderem soll Jalda A. (34), die aus Bremen stammt, eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und fast täglich misshandelt haben. Auch soll sie mitbekommen haben, wie ihr Ehemann die Frau vergewaltigte und mit ihm gemeinsam Steinigungen angesehen haben.

Die deutsche Staatsangehörige reiste im April 2014 über die Türkei nach Syrien, um sich dort dem „Islamischen Staat (IS)“ anzuschließen, heiratete kurz darauf nach islamischen Ritus einen IS-Kämpfer.

Mit ihm lebte die Bremerin laut Anklage nacheinander in insgesamt drei Häusern oder Wohnungen in Tal Abyad und Raqqa, deren rechtmäßige Bewohner vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden waren. Eines der Häuser stürmte der Ehemann zusammen mit anderen IS-Kämpfern unter Einsatz von Waffengewalt, während seine Frau den Vorgang beobachtete.

Anklage: Bremerin sah bei Steinigungen des IS zu

Jalda A. führte für ihren Ehemann den Haushalt und ermöglichte ihm so weitere Tätigkeiten für den IS. Den im Februar 2015 geborenen Sohn erzog sie im Sinne der IS-Ideologie.

Während ihres Aufenthalts in Tal Abyad besuchte die Angeschuldigte laut Generalstaatsanwaltschaft gemeinsam mit ihrem Mann regelmäßig als Zuschauerin „Bestrafungsaktionen“ des IS, bei denen sogenannte Ungläubige misshandelt und zum Teil zu Tode gesteinigt wurden.

Nachdem ihr Ehemann im April 2015 bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen war, wurde Jalda A. nach islamischen Ritus die „Zweitfrau“ eines weiteren IS Kämpfers.

Von September bis Oktober 2017 war sie nach islamischem Ritus mit einem dritten IS-Kämpfer verheiratet. Mit ihm bewohnte sie verschiedene IS-Unterkünfte in der syrischen Stadt Mayadin. Der Ehemann hielt zu jener Zeit eine jesidische Frau als Sklavin, die er regelmäßig vergewaltigte, was Jalda A. mitbekam, so die Anklage.


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Jalda A. selbst soll die Gefangene nahezu täglich misshandelt haben, der Frau regelmäßig Schläge und Tritte versetzt haben, ihr an den Haaren gerissen und deren Kopf gegen die Wand geschlagen haben. Bei einer Gelegenheit führte sie mit einer Taschenlampe Schläge gegen den Kopf der Sklavin aus.

Zudem zwang die Angeschuldigte gemeinsam mit ihrem Mann die Sklavin zur unentgeltlichen Hausarbeit und Kinderversorgung, verhinderte eine Flucht der Frau durch ständige Überwachung und forderte diese wiederholt zu Gebeten nach islamischen Ritus auf. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten.

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Jalda A. befand sich seit Ende 2017 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 7. Oktober 2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zu Kriegsverbrechen, sowie Beihilfe zum Völkermord. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht finden alle Terrorprozesse statt, die sich gegen Angeklagte aus dem Norden richten. (mp/ste)

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