Für mehr Wohnungsbau: Gefährliche Abstriche beim Brandschutz?
Hamburg baut jedes Jahr 10.000 neue Wohnungen. Beitragen kann dazu auch Nachverdichtung durch Ausbau von Dachgeschossen und die Aufstockung von Wohnhäusern. Aber das scheitert oft an hohen Auflagen, etwa für den Brandschutz. Deshalb hat die Stadt jetzt entschieden, bei Aufstockungen auf den zweiten Rettungsweg zu verzichten. Doch ist das nicht brandgefährlich, wenn ein Feuer ausbricht? Die MOPO hakt nach.
Besonders in dicht bebauten Stadtvierteln wie St. Pauli oder Teilen von Eimsbüttel gibt es Rettungsprobleme, wenn es brennt. Denn die Feuerwehr kann laut Stadtentwicklungsbehörde (BSW) wegen größerer Bäume am Straßenrand und wegen zugeparkter Straßen oftmals nicht mit Feuerwehrfahrzeugen und Drehleitern zur Rettung eilen. Schlicht weil der Platz nicht ausreicht.
Hamburg baut jedes Jahr 10.000 neue Wohnungen. Beitragen kann dazu auch Nachverdichtung durch Ausbau von Dachgeschossen und die Aufstockung von Wohnhäusern. Aber das scheitert oft an hohen Auflagen, etwa für den Brandschutz. Deshalb hat die Stadt jetzt entschieden, bei Aufstockungen auf den zweiten Rettungsweg zu verzichten. Doch ist das nicht brandgefährlich, wenn ein Feuer ausbricht? Die MOPO hakt nach.
Besonders in dicht bebauten Stadtvierteln wie St. Pauli oder Teilen von Eimsbüttel gibt es Rettungsprobleme, wenn es brennt. Denn die Feuerwehr kann laut Stadtentwicklungsbehörde (BSW) wegen größerer Bäume am Straßenrand und wegen zugeparkter Straßen oftmals nicht mit Feuerwehrfahrzeugen und Drehleitern zur Rettung eilen. Schlicht weil der Platz nicht ausreicht.
Hamburg verzichtet auf zweiten Rettungsweg
Wer aber sein Dach ausbauen möchte, der muss einen zweiten Rettungsweg nachweisen, da im Brandfall das Treppenhaus oft nicht nutzbar ist. Das einfachste ist da die Rettung über die Drehleiter. Aber sie fällt als Alternative weg, wenn der Platz vorm Haus nicht ausreicht.
Für den Bau eines zweiten Treppenhauses oder einer Außentreppe ist in der Regel natürlich auch kein Platz. Die Folge: Bauanträge für Aufstockungen mussten in den Bauabteilungen zähneknirschend abgelehnt werden. Die dringend benötigten Wohnungen wurden nicht gebaut. Doch die Baubehörde bietet Gebäude-Eigentümern nun eine Lösung an. In Form einer günstigen Sprühanlage, die in allen Wohnungen installiert wird.

Dazu gab es gemeinsam mit der TU Braunschweig 2020 ein kleines Forschungsprojekt. Im vergangenen Jahr wurden in zwei Abrisshäusern die Wohnzimmer in Brand gesetzt und geguckt, ob die extra installierten Düsen der Wassernebel-Löschanlage in den brennenden Wohnungen etwas bewirkten.
Tatsächlich konnte laut BSW durch den fein versprühten Wassernebel verhindert werden, dass das Feuer überhaupt vom Wohnzimmer in den Flur gelangte und sich durch die Wohnungstür ins Treppenhaus ausbreitete.
Die Tür verzog sich nicht, weil es gar nicht so heiß wurde und so drangen weder Rauch noch Flammen aus der Wohnung ins Treppenhaus. Andere Bewohner hätten über die Treppe nach draußen gelangen können.

Damit für die Neu-Regelung kein Gesetz und keine Verordnung geändert werden musste, wird in den Bauämtern auf Grundlage einer Abweichungsentscheidung bewilligt. Laut BSW gibt es mittlerweile 20 Bauanträge dazu, vor allem im Raum Eimsbüttel und St. Pauli. Die erste Aufstockung mit Wassernebel-Löschanlage ist am Eppendorfer Weg fertiggestellt worden.
Feuerwehr: So sicher ist die neue Wassernebellöschanlage
Aber ist ein Treppenhaus mit verbesserter Sicherheit wirklich genauso sicher und gut, wie ein zweiter Rettungsweg? Die MOPO fragte bei der Feuerwehr Hamburg nach, wie sie die Lage bewertet. Erfahrungen hat sie mit der neuen Anlagetechnik bisher noch nicht sammeln können, außer bei dem Test im Abrisshaus.
Bei der Feuerwehr heißt es, die Wassernebellöschanlage werde „als vertretbar angesehen“, da sich ein altes Gebäude nun einmal technisch nicht so ertüchtigen lasse, dass es „heutigen Ansprüchen vollständig entspricht“. Im Klartext: Sonst könnte dort eben nicht aufgestockt werden. Wichtig ist der Feuerwehr dabei, dass vorgegebene Regelungen eingehalten werden. Dazu gehört der Einbau technisch flankierender Anlagen wie Brandwarnanlage und Rauchabzugseinrichtung. Plus eine Brandschutzordnung und wiederkehrende Prüfungen der Anlage.
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Die Feuerwehr betont aber, dass die Wassernebellöschanlage nur eine Sonderlösung sein könne und dort, wo es anders geht, weiterhin andere Lösungen bevorzugt werden müssten. Nämlich durch Installation von Außentreppen oder Aufstellflächen für die Hubrettungsgeräte der Feuerwehr.