Gepöbel, Prügel und Rassismus: Streit vor Nobel-Hotel eskaliert komplett
Zwei Frauen, beide mit guten Jobs, die nach einem weihnachtlichen Gänse-Essen in einem vornehmen Hamburger Hotel spätnachts aneinander geraten – das ist so ziemlich das Einzige, was nach der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht fest steht. Die Angeklagte, Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, soll die Nebenklägerin mit dem N-Wort beleidigt haben, das Opfer, Anwältin, wiederum soll den Ausdruck „Billo-Schlampe“ verwendet haben. Als die Richterin ihre Entscheidung verkündet, bricht das Publikum in höhnisches Gelächter aus.
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Zwei Frauen, beide mit guten Jobs, die nach einem weihnachtlichen Gänse-Essen in einem vornehmen Hamburger Hotel spätnachts aneinander geraten – das ist so ziemlich das Einzige, was nach der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht fest steht. Die Angeklagte, Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei, soll die Nebenklägerin mit dem N-Wort beleidigt haben, das Opfer, eine Anwältin, wiederum soll den Ausdruck „Billo-Schlampe“ verwendet haben. Als die Richterin ihre Entscheidung verkündet, bricht das Publikum in höhnisches Gelächter aus.
„Sie fragte mich, was glotzt du so?“, erinnert sich die schwarze Anwältin an den frühen Morgen an einem Tag im Dezember 2022. Sie habe mit einer kleinen Gruppe von Freunden im Hof des Hotels „Tortue“ gestanden, auf eine letzte Zigarette und bester Dinge nach einem schönen Abend mit Weihnachtsgans, Wein und Cocktails. Plötzlich und aus dem Nichts habe eine Fremde sie angepöbelt: „Sie sagte das N-Wort, und ‚wie kannst du dir das hier leisten?‘ und ‚du nimmst uns die Männer weg!‘“ Es seien „unfassbare rassistische Beschimpfungen“ gewesen.
Opfer: „Ich hatte Todesangst“
Plötzlich habe die Fremde sie angegriffen, zu Boden gebracht, getreten und ihren Kopf immer wieder auf den Untergrund geschlagen: „Ich hatte Todesangst. Jeder Tritt wirkte, als hätte sie das nicht zum ersten Mal gemacht.“
Die Angeklagte schildert den Gewaltausbruch genau andersherum. Sie habe sich in dem Durchgang zur Straße um ihre schwer betrunkene Freundin gekümmert, die weggetreten auf dem Boden gesessen habe. Eine Frau habe erst nach Feuer gefragt, dann über die beiden Freundinnen gelacht: „Sie sagte, wir seien erbärmliche Billo-Schlampen und Dreckshuren, die hier nicht hergehören.“ Darauf habe sie geantwortet: „Unter dem Schutzmantel des Schwarzseins kannst du dir nicht alles erlauben.“ Sie sei selbst nach Deutschland eingewandert, habe schlimme Erfahrungen mit Neonazis gemacht und das N-Wort will sie sicher nicht verwendet haben.
Ehemann des Opfers erinnert sich an „heftige Beleidigungen“ von beiden Seiten
Dann sei sie es gewesen, die den ersten Schlag abbekommen habe: „Wir schubsten uns, traten uns auf die Füße, unsere Handtaschen verhedderten sich.“ Momente später mischten sich der Ehemann der Anwältin und der damalige Lebensgefährte der Angeklagten ein. „Ich musste meine Frau beschützen und wunderte mich, wie stark die andere war“, sagte der Ehemann als Zeuge. Der Lebensgefährte erinnert sich an „heftige Beleidigungen von beiden Seiten.“
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Die Richterin regt nach den Zeugenaussagen ein „Rechtsgespräch“ an, das heißt, Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft loten aus, unter welchen Bedingungen man das Verfahren einstellen könnte. Es gibt widersprüchliche Angaben, alle Beteiligten waren alkoholisiert, kein Zeuge ist neutral. „Was konkret vorgefallen ist, ist schwer aufzuklären“, stellt die Richterin fest.
Publikum lacht bei Urteilsverkündung laut auf
Schließlich die Einigung: Das Verfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung wird eingestellt. Die Auflage: Die Angeklagte muss 9000 Euro zahlen, die Hälfte davon geht an das Opfer. Außerdem muss sie Therapiegespräche nachweisen.
Das Publikum, die meisten Unterstützerinnen der Anwältin, lacht laut auf. Zu niedrig erscheinen ihnen die Auflagen dafür, dass die Anwältin nach ihrer Überzeugung rassistisch beleidigt und halb tot geprügelt wurde. Auch das Opfer selbst ist unzufrieden, das Geld zahle die gutverdienenden Angeklagte „aus der Portokasse.“ Als Nebenklägerin wird sie allerdings nicht gefragt, ob das Verfahren eingestellt werden soll.