Immer mehr Anzeigen gegen Hamburger Polizisten
Die Zahl der Strafanzeigen gegen Hamburger Polizeibeamte und -beamtinnen ist seit 2017 stark gestiegen. Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Richard Seelmaecker macht dafür eine bestimmte Personengruppe verantwortlich. Das Ziel sei demnach: den Apparat durch Überlastung zu lähmen. Eine Folge haben die vielen Anzeigen bereits.
Die Zahl der Strafanzeigen gegen Hamburger Polizeibeamte und -beamtinnen ist seit 2017 stark gestiegen. Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Richard Seelmaecker macht dafür eine bestimmte Personengruppe verantwortlich. Das Ziel sei demnach: den Apparat durch Überlastung zu lähmen. Eine Folge haben die vielen Anzeigen bereits.
Im Jahr 2017 gingen 39 Anzeigen wegen „Zwang und Amtsmissbrauch“ gegen Polizeibeamte bei der Hamburger Staatsanwaltschaft ein – im Jahr 2021 waren es 98. Auch im Bereich „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete“ ist die Zahl zuletzt jedes Jahr gestiegen: von 159 (2017) auf 226 (2021). Die Zahlen gehen aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker hervor.
In der Einleitung erklärt Seelmaecker, was er als Hintergrund für die Anzeigenflut ausgemacht haben will: „Dies liegt auch am veränderten Anzeigeverhalten insbesondere von Radikalen und Extremisten jeglicher Couleur, die genau wissen, was sie polizeiintern auslösen, wenn sie selbst eine vollkommen haltlose Strafanzeige gegen Polizeibeamte stellen.“
Amtsmissbrauch: Kaum Anklagen gegen Polizisten
Tatsächlich mündet so gut wie keine Anzeige gegen Polizeibeamte in eine Anklage, nahezu alle werden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, wie ebenfalls aus der Senatsantwort hervorgeht: Von 320 Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs seit 2017 reichten die Beweise nur bei einer für eine Anklage, die im Jahr 2021 erhoben wurde. Aus den 1021 Strafanzeigen wegen „Gewaltausübung und Aussetzung“ seit 2017 wurden ingesamt neun Anklagen.
Während die Zahl der Anzeigen jedes Jahr steigt, bleibt die personelle Situation in der für Polizeisachen zuständigen Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Hamburg nahezu gleich: 3,4 Planstellen sind derzeit besetzt, genauso viele wie im Jahr 2017. Die Folge: Die Strafverfahren gegen die Beamten dauern immer länger. Brauchte die Staatsanwaltschaft 2017 im Schnitt 3,7 Monate um einen mutmaßlichen Fall von Amtsmissbrauch auszuermitteln, waren es 2021 bereits 6,5 Monate.
Hamburg: Verfahren gegen Polizisten dauern immer länger
Die durchschnittliche Verfahrensdauer wegen „Gewaltausübung“ stieg von 5,1 Monate (2017) auf 8,9 Monate (2021). In einzelnen Fällen können auch Jahre vergehen, bis ein Verfahren abgeschlossen ist – in dieser Zeit kann der betroffene Beamte nicht befördert werden. Die gründliche Aufklärung der Vorwürfe, so schreibt der Senat, sei Teil seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten, auch wenn sich dadurch Beförderungen verzögern könnten: Es gehe darum, „sowohl die Bediensteten der Polizei Hamburg von unberechtigt gegen sie erhobenen Vorwürfen zu entlasten, als auch darum, Fehlverhalten entsprechend zu sanktionieren.“
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Wie hoch die Hürden für Anklagen gegen Polizeibeamte sind, zeigen die Verfahren rund um den G20-Gipfel 2017 in Hamburg. Bisher wurde trotz zahlreicher Anzeigen kein einziger Polizist wegen Gewalt gegen Demonstranten angeklagt. Der Schlagstockeinsatz eines Polizisten ist nicht zwangsläufig eine Körperverletzung im Amt, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg vor einigen Monaten dazu gegenüber der MOPO. Die Schläge sind zunächst durch das Gewaltmonopol des Staates gerechtfertigt und die Staatsanwaltschaft muss für eine Anklage den viel komplizierteren Gegenbeweis erbringen, dass die Gewalt in dem speziellen Fall unverhältnismäßig war.