So kämpft Hamburg gegen illegale Wohnungs-Vermietung
Der Hamburger Wohnungsmarkt leidet nach wie vor unter Leerständen und Zweckentfremdung, wie zum Beispiel illegale Ferienvermietungen. Das geht aus dem aktuell veröffentlichten Wohnraumschutzbericht des Senats hervor. Dieser zeigt allerdings auch: Die Behörden gehen inzwischen härter gegen Verstöße vor – einem Bezirk ist dabei ein besonders großer Erfolg gelungen.
Der Hamburger Wohnungsmarkt leidet nach wie vor unter Leerständen und Zweckentfremdung, wie zum Beispiel illegale Ferienvermietungen. Das geht aus dem aktuell veröffentlichten Wohnraumschutzbericht des Senats hervor. Dieser zeigt allerdings auch: Die Behörden gehen inzwischen härter gegen Verstöße vor – einem Bezirk ist dabei ein besonders großer Erfolg gelungen.
Insgesamt seien so im Jahr 2020 975 Wohnungen wieder ihrem ursprünglichen Zweck zurückgeführt worden, heißt es in dem Bericht, 2019 waren es nur 371 gewesen. Zunächst hatte das Magazin „Hinz und Kunzt“ berichtet.
Besonders im Fokus der Behörden stehen diejenigen Vermieter, die ihre Wohnungen immer wieder aufs Neue an Touristen überlassen – anstatt sie an Wohnungssuchende zu vermitteln.
Bezirksämter gehen gegen illegale Vermietungen vor
Vor drei Jahren hatte der Senat diesbezüglich die Regeln verschärft: Vermietet werden darf nur noch bis zu acht Wochen im Jahr. Dazu muss eine Wohnraumschutznummer erteilt werden, sonst kann schnell eine Anzeige eintrudeln. Bis Ende 2020 wurden rund 6400 solcher Schutznummern beantragt.
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Insgesamt 1200 Internet-Angebote haben die Bezirksämter seitdem überprüft, 554 im Jahr 2019 und 623 im Jahr 2020. Dort wurden sie schnell fündig.
Allein im Jahr 2020 leiteten die Behörden insgesamt 126 Bußgeldverfahren ein, die Stadt hat dadurch rund 175.000 Euro kassiert. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 waren es noch 22 Verfahren und circa 22.000 Euro gewesen.
Wohnen in Hamburg: Leerstand ist ein großes Problem
Ebenfalls ein großes Problem auf dem Wohnungsmarkt ist der Leerstand. Hamburgs Vermieter müssen leer stehende Wohnungen nach spätestens vier Monaten melden. Dieser Pflicht kamen laut dem Wohnraumschutzbericht allerdings hauptsächlich größere Wohnungsunternehmen nach.
Auch hier hagelte es ordentlich an Knöllchen. 2020 überprüften die Bezirksämter 1015 Wohneinheiten und verhängten Zwangsgelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Zwei Jahre zuvor wurden bei 653 überprüften Wohnungen lediglich 932.000 Euro verordnet.
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Einen besonders großen Coup ist dabei dem Bezirksamt Hamburg-Nord gelungen, das einem Investor hohe Bußgelder aufgebrummt hatte. Dieser ließ seit 2014 um die 100 Wohnungen in Eppendorf und Winterhude leer stehen. Das wurde laut dem Bezirksamt mit einem Sanierungsbedarf begründet, der aber nicht konkretisiert wurde. Die Zwangsgelder werden seit 2016 in steigender Höhe neu fesgesetzt.
Wohnraumschutzbericht: Kritik aus der Opposition
Eine Sache fällt allerdings auf: In Leerstandsfällen können die Behörden den Eigentümer per „Wohnnutzungsgebot“ zur Vermietung zwingen. Im Gegensatz zu 56 solcher Erlasse im Jahr 2019 sank deren Anzahl im Jahr 2020 auf 38. Kritik dafür gibt es aus der Opposition. „In Sachen Leerstandsbekämpfung ist der Senat nicht sonderlich erfolgreich. Obwohl die Zahl der Überprüfungen steigt, verhängen die Ämter weniger Wohnnutzungsgebote“, sagt Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Hamburger Linken.
Ein schlimmes Beispiel sei die Detlev-Bremer-Straße 25-27 auf St. Pauli. 30 Wohnungen werden dort wegen vermeintlicher Sanierungsarbeiten nicht genutzt. „Seit 2015 stehen die leer, ohne dass das Bezirksamt tätig geworden ist. Das beste Wohnraumschutzgesetz nützt nichts, wenn es nicht auch konsequent angewendet wird“, so Sudmann.