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Angeklagter neben seiner Verteidigerin
  • Farshad M. alias Gangsterrapper „Famo“ steht erneut vor Gericht (Archivfoto mit Verteidigerin Doris Dierbach)
  • Foto: Lamprecht

„Kampfhunde“ gezüchtet: Hamburger Rapper angeklagt

Seine Texte sind voller frauenfeindlicher Gewaltfantasien, er stand bereits wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht – und ist nun erneut angeklagt: Farhad M. (29), alias Gangsterrapper Famo, muss sich wegen Verstoßes gegen das Hamburger Hundegesetz verantworten: Er soll in seiner Wohnung in Barmbek gefährliche Hunde gezüchtet haben, deren Haltung in Hamburg verboten ist.

Laut Anklage hat der Rapper Ende 2019 seinen Hund „Snoop“ mit der Hündin „Laila“ verpaart. Beide Hunde sind Mischlinge aus den Hunderassen American Staffordshire Terrier und American Bullterrier, die in Hamburg auf der Liste der unwiderruflich gefährlichen Hunde stehen (sogenannte „Kategorie-1-Hunde“) – von Rappern aber als Statussymbol auf vier Pfoten geschätzt werden. Die Zucht von Listenhunden, umgangssprachlich als „Kampfhunde“ verteufelt, gilt als Verstoß gegen das Hamburger Hundegesetz.

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Im Januar 2020 kamen in der Wohnung des Rappers neun Welpen zu Welt, die er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, viel zu früh von der Mutter trennte und für jeweils 1500 Euro verkaufte. Die Trennung von Muttertier und Welpen in der Prägephase gilt als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und ist strafbar.

Hamburger Rapper Famo soll „Kampfhunde“ gezüchtet haben

Auf einen der neuen Halter wurde zufällig der Hamburger Kontrolldienst aufmerksam – und erfuhr von der illegalen Zucht. Als die Kontrolleure am 9. März 2020 die Wohnung des Rappers betreten wollten, soll „Famo“ die Männer attackiert haben. Einem soll er den Fuß in der Tür eingeklemmt haben, dem anderen seinen Kopf in den Bauch gerammt haben – der dritte Anklagepunkt lautet auf gefährliche Körperverletzung. In der Wohnung konnten nur noch drei Welpen sichergestellt werden.

Der Prozess findet am Freitag, 6. August, statt. Das Urteil gegen Fahrshad M. wegen Vergewaltigung ist noch nicht rechtskräftig.

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