„Ich stech dir die Augen aus“: Ehemann wegen Vergewaltigung verurteilt
Das Landgericht Hamburg hat am Freitag einen 32 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung seiner getrennt lebenden Ehefrau zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei machte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts sein Opfer mit der Androhung brutalster Gewalt gefügig.
Das Paar lebte bereits getrennt, dennoch ging der Noch-Ehemann am 9. November 2024 auf seine Frau los. Die Angriffe ereigneten sich in der Wohnung der Frau in Langenhorn. Obwohl der Angeklagte die Vorwürfe in dem nicht-öffentlichen Prozess weitgehend abstritt, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass das brutale Geschehen sich so zugetragen hat, wie es die Staatsanwaltschaft in der Anklage schildert.
Drohungen mit Messer und Nagelfeile
Demnach hat der Mann die Frau am Morgen des Tattages mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie minutenlang gewürgt. Darüber hinaus hat er ein Küchenmesser ergriffen und gedroht, ihr damit ins Gesicht zu stechen. Das Gericht ist nach der Beweisaufnahme außerdem sicher, dass der Angeklagte sie anschließend schmerzhaft am Oberarm packte und sie in das Schlafzimmer zerrte, wo er eine Nagelfeile aus dem Schminktisch holte und drohte, ihr damit die Augen auszustechen.
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Kurz darauf hat er gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen und sie schließlich vergewaltigt, „was die Geschädigte aus Angst vor dem Angeklagten über sich ergehen ließ“, wie es in der Anklage heißt. Das Urteil: Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung sowie wegen Bedrohung mit einem Verbrechen und gefährlicher Körperverletzung.
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