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  • Das Opfer Andreas H. (37, rechts) mit seinem Anwalt Reinhard Ehrich.
  • Foto: Ruediger Gaertner

„Ich schlag dich tot“: Verfolgt und getreten: So eskalierte ein Nachbarschaftsstreit

St. Georg –

Im Oktober 2020 nahm der 26-jährige Nelson P. sein Fahrrad, fuhr hinter dem Opfer Andreas H. her und schlug zu. „Bei mir sind die Sicherungen durchgebrannt“, sagt der Täter – für ihn sei es das Ergebnis einer zweijährigen Nachbarschafts-Schikane gewesen. Das Opfer sieht das ganz anders.

Körperverletzung lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft, der sich P. am Mittwoch vor dem Amtsgericht in St. Georg stellen muss. Demnach habe er vom Fahrrad aus H. in den Rücken getreten, woraufhin dieser zu Boden fiel.

Anschließend habe er gegen Brustkorb und Kopf von H. getreten und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. H. habe daraufhin kurzzeitig das Bewusstsein verloren. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie einen Bruch des Jochbogens.

St. Georg: 26-Jähriger soll Opfer vom Fahrrad aus getreten haben 

Der Angeklagte gibt die Tat zu, schildert allerdings, das Opfer habe ihn vorher deutlich provoziert. „Ich war in diesem Moment nicht ich selbst“, sagt der 26-Jährige, der bereits wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft ist. Als er gesehen habe, dass H. ohnmächtig war, habe er sofort nach Hilfe gerufen.

Der Angeklagte Nelson P. (26) im Amtsgericht St. Georg.

Der Angeklagte Nelson P. (26) im Amtsgericht St. Georg.

Foto:

Ruediger Gaertner

Das 37-jährige Opfer berichtet, P. habe vorher gerufen: „Jetzt hab‘ ich dich, jetzt schlag ich dich tot“. Das wiederum bestreitet der Angeklagte.

Es ist ein seit zwei Jahren währender Nachbarschaftsstreit in Billstedt. Schon in der Vergangenheit zeigten sich beide gegenseitig an. Im August 2020 soll H. mit einer Schreckschusspistole hantiert haben, im September 2020 wirft P. ihm vor, ihm einen Kopfstoß verpasst zu haben.

St. Georg: Keine Lösung für Nachbarschafts-Streit in Sicht

Die SAGA, der die Immobilie gehört, hatte Gespräche zur Vermittlung angeboten. „Aber da sind er und seine Freundin nicht aufgetaucht“, wirft H. dem Angeklagten vor. „Weil ihr unsere Post entwendet habt“, erwidert der prompt.

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Am Ende wird P. wegen Körperverletzung zu 120 Tagessätzen zu je fünf Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richterin sagt nach der Verkündung noch abschließende Worte: „Ich sehe für das grundsätzliche Problem keine Lösung. Ich bitte Sie, sich gegenseitig zu ignorieren und nicht provozieren zu lassen. Denn es muss nicht sein, dass einer am Ende noch mit seinem Leben bezahlt.“

Derzeit suchen beide nach einer neuen Wohnung.

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