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  • Saadet S. (27), kurz vor Verhandlungsbeginn.
  • Foto: Florian Quandt

„Ich bin keine grausame Mutter“: Zwillinge mit Messer bedroht – Urteil bleibt bestehen

Saadet S. (27) filmte im August 2018, wie sie ihre neunjährigen Zwillinge mit einem Messer bedroht. Das Video, in welchem ihre Kinder bitterlich weinen, schickte sie an ihren Ehemann – der sie anzeigte. Das Urteil: 120 Tagessätze zu je 15 Euro. Saadet S. wies es ab, ging jetzt gegen das Strafmaß vor. Aber was veranlasste die Frau zu so einer Tat? Sie sagt unter Tränen: „Zu all dem gibt es eine Vorgeschichte, ich bin keine grausame Mutter!“ 

Saadet S. sitzt ohne ihren Verteidiger etwas verloren auf der Anklagebank im Amtsgericht Altona. Die Frage der Richterin Linda Leroyer, ob sie wirklich gegen das Urteil vorgehen möchte, da das Video sehr aussagekräftig sei und sie bereits gestanden hätte, bejaht die gelernte Arzthelferin.

Saadet S.: Das führte die Hamburger Mutter zur „Verzweiflungstat“

Sie erzählt, dass ihr noch Ehemann sie immer wieder mit seiner 21-jährigen Arbeitskollegin betrogen hätte. Sie erfuhr durch ein Sex-Video, welches sie auf seinem Tablet fand, davon. Es folgten mehrere Trennungen, gefolgt von Versöhnungen. Als der Vater von Saadet S. verstarb, blieb ihr Ehemann, nach ihren Angaben, nicht an Ihrer Seite, sondern flog mit Freunden in den Urlaub.

Die psychisch angeschlagene Saadet S. vermutete jedoch, dass er mit seiner Geliebten dort ist. Da der Vater der Kinder das abstritt und irgendwann nicht mehr erreichbar war, wuchs ihre Verzweiflung – letztendlich so sehr, dass sie sich nicht anders zu helfen wusste, als ihn unter Druck zu setzten.

Kinder mit Messer bedroht: Zwillinge Opfer im Ehekrieg

Die Mutter schildert, dass sie ihren Kindern, vor der Aufnahme des Videos erklärt hat, dass sie ein Spiel spielen werden um herauszufinden, mit wem ihr Vater im Urlaub ist.

Als das Video abgespielt wird, senkt Saadet S. jedoch den Blick, um die Bilder nicht sehen zu müssen. Das Video ist dunkel, doch die aufblitzende Klinge vor den Gesichtern der Kinder, die auf dem Sofa sitzen, lässt sich klar erkennen. Saadet S. bricht in Tränen aus, als sie das Weinen hört.

Staatsanwaltschaft macht Saadet S. schlimme Vorwürfe

Auf Türkisch hört man sie in dem Film wiederholt sagen, „dass sie es wahr machen wird“. Für die Staatsanwaltschaft ist klar, dass es für die Kinder in dem Moment kein Spiel mehr war, sondern verstörende Realität. Ob jemand die Absicht hat, eine Drohung nicht wahrzumachen, sei für einen Straftatbestand egal, so die Richterin.

Trotz der Tat, leben die Kinder bei der Mutter

Sie beließ das Urteil unverändert bei 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Strafe darf Saadet S. aufgrund ihrer finanziellen Situation nun aber in monatlichen Raten von 100 Euro bezahlen. Das Schlusswort der Richterin: „Sie wollten Ihrem Ehemann schaden, aber tatsächlich haben sie Ihren Kindern geschadet, dem Kostbarsten, was Sie haben!“

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Die Zwillinge leben bis heute bei ihrer Mutter, da das Jugendamt keine Gefährdung sieht und auch das Besuchsrecht mit dem Vater funktioniert. Seit dem Vorfall befindet sich die Angeklagte in psychologischer Behandlung und es gab keine weiteren Vorkommnisse.

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