Städtische Firma fällt illegal Bäume – und wehrt sich jetzt gegen Mega-Bußgeld
Ungewöhnlicher Zoff in Hamburg: Der städtische Wohnungsbau-Entwickler IBA (Internationale Bauausstellung) ließ mehr als 100 Bäume fällen – hatte dafür aber gar nicht die Genehmigung. Jetzt soll die IBA ein Mega-Bußgeld zahlen – und wehrt sich.
Ungewöhnlicher Zoff in Hamburg: Der städtische Wohnungsbau-Entwickler IBA (Internationale Bauausstellung) ließ mehr als 100 Bäume fällen – hatte dafür aber gar nicht die Genehmigung. Jetzt soll die IBA ein Mega-Bußgeld zahlen. Doch sie wehrt sich…
Es geht um rund 387.000 Euro: Dieses saftige Bußgeld soll die IBA zahlen – findet zumindest das Bezirksamt Mitte. Denn die städtische Entwicklungsgesellschaft hatte zwischen 2018 und 2020 in Wilhelmsburger Kleingärten 133 Bäume gefällt, dabei hatte sie dafür gar keine Genehmigung. Die „Bild“ berichtete zuerst.
Hamburg: IBA beantragte die Fällung – und handelte dann einfach
Die Bäume standen auf mehreren Baufeldern, die zum Wilhelmsburger Rathausviertel, dem Elbinselquartier und dem Spreehafenviertel gehören, die von der IBA entwickelt werden. Bäume und Hecken sollen hier zum Beispiel neuen Wegen, Wasser- und Stromleitungen oder Lauben weichen. Als Ausgleich wurden Hecken und 191 Laub- und Obstbäume gepflanzt.
Die IBA beantragte die Fällungen zwar beim zuständigen Bezirksamt Mitte, doch nachdem drei Monate lang keine Antwort kam, handelte sie einfach – und schaffte mit der Fällung Fakten. Das Bezirksamt Mitte verhängte daraufhin die enorme Geldstrafe wegen dieser Ordnungswidrigkeit. Doch die IBA will nicht zahlen.
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Das Bezirksamt Mitte und die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen machten auf MOPO-Nachfrage mit Verweis auf das laufende Verfahren zu Details keine Angaben. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten IBA und Behörde, dass seit Jahren eine enge Abstimmung über Maßnahmen in den betroffenen Gebieten bestehe und die Fällungen rechtzeitig beim Bezirksamt beantragt worden seien. Auch artenschutzfachliche Prüfungen seien vorgenommen worden.
Fast 400.000 Euro: Das Verfahren läuft noch
„In der Folge ging die IBA Hamburg davon aus, dass nach Ablauf von drei Monaten nach Antragstellung eine fiktive Genehmigung für die Fällung vorläge und ließ die notwendigen Fällungen durchführen, um das Zeitfenster der Fällsaison nutzen zu können und keinen Zeitverzug zu generieren“, heißt es. „Später stellte sich allerdings heraus, dass von fiktiven Genehmigungen in diesem Fall rechtlich nicht ausgegangen werden konnte.“
Das Mega-Bußgeld will die IBA nun nicht zahlen: Sie hat Einspruch eingelegt, „damit unterschiedliche Rechtsauffassungen und Details geklärt werden können, die zur Bemessung der Bußgeldhöhe erforderlich sind.“ Zur Einordnung: 2019 und 2020 erwirtschaftete die städtische Gesellschaft 373.000 bzw. 434.000 Euro Überschuss, den sie an die Stadt abführt. Das Bußgeld würde somit etwa einen ganzen Jahresgewinn verschlingen.
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Doch die IBA scheint Vorbereitungen zu treffen: Im Jahresabschluss 2021 werden rund 400.000 Euro mehr unter „Sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ verbucht als noch im Jahr zuvor. Und der Jahresüberschuss beträgt nur rund 42.000 Euro. Das Verfahren läuft noch.