• Maskenmuffel müssen künftig blechen! Viele Kunden halten sich nicht an die Regelungen des HVV – deshalb wollen Behörde und Unternehmen jetzt strenger vorgehen. Wer in Hamburgs öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, der wird kräftig zur Kasse ...

HVV greift mit Geldstrafe durch: Maskenmuffel müssen künftig tief in die Tasche greifen

Maskenmuffel müssen künftig blechen! Viele Kunden halten sich nicht an die Regelungen des HVV – deshalb wollen Behörde und Unternehmen jetzt strenger vorgehen. Wer in Hamburgs öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, der wird kräftig zur Kasse gebeten. 

Seit einer Woche sind Hamburgs Sommerferien vorbei – und damit stieg auch das Verkehrsaufkommen in der Stadt wieder. Schüler und Berufstätige füllen nun wieder Busse und Bahnen, viele von ihnen halten sich jedoch noch immer nicht an die Masken-Regel des HVV.

Immer mehr Fahrgäste ohne Maske – Behörde sagt Maskenmuffeln den Kampf an

Das ergaben verstärkte Kontrollen der Hamburger Verkehrsunternehmen in der letzten Woche. Vor allem gegen Feierabend und am vergangenen Wochenende haben demnach viele Fahrgäste keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen oder die Masken unterhalb der Nase oder unter dem Kinn aufgesetzt.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) teilte am Montag mit, dass am zurückliegenden Wochenende 15 Prozent der Fahrgäste ohne eine Bedeckung angetroffen wurden.

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Künftig will der HVV das bestrafen: Vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und dem steigenden Fahrgastaufkommen wird jetzt strenger durchgegriffen.

In enger Abstimmung mit der BVM, den Hamburger Verkehrsunternehmen sowie den umliegenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen wurde beschlossen, die Beförderungsbedingungen anzupassen: 40 Euro sollen Maskenmuffel als Vertragsstrafe zahlen.

40 Euro Strafe: Nicht-Masken-Träger müssen an Ort und Stelle zahlen

„Diese Vertragsstrafe wird jetzt schnellstmöglich umgesetzt und kann – vergleichbar zum Schwarzfahren oder bei Nicht-Beachtung des Alkohol-oder Rauchverbots im ÖPNV – direkt vor Ort von den HVV-Kontrolleuren erhoben werden“, teilt die BVM mit.

Die Vertragsstrafe sei eine „praktikable, für alle nachvollziehbare Regelung, mit der wir noch einmal verdeutlichen wollen, dass das Tragen einer Alltagsmaske keine Empfehlung, sondern nach wie vor Pflicht ist“, heißt es weiter.

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Auch Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der Hochbahn und Vorsitzender des HVV-Unternehmensbeirats, ist davon überzeugt, dass die neue Regelung für mehr Sicherheit der Fahrgäste sorgen wird.

„Das Ziel muss es sein, dass alle Fahrgäste mit Ausnahme derer, die aus medizinischen Gründen von der Pflicht befreit sind, die Masken in unseren Fahrzeugen und Anlagen tragen“, so Falk.

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